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Bediener Motorsäge: Unterschied zwischen den Versionen

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In der GUV-I 8624 der [[Gesetzliche Unfallversichung|Gesetzlichen Unfallversicherung]] sind insgesamt 6 Module aufgeführt, die man zum Erlernen des [[Holzbearbeitung|Umgangs mit einer Kettensäge]] belegen kann:
In der GUV-I 8624 der [[Gesetzliche Unfallversichung|Gesetzlichen Unfallversicherung]] sind insgesamt 6 Module aufgeführt, die man zum Erlernen des [[Holzbearbeitung|Umgangs mit einer Kettensäge]] belegen kann:
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Version vom 8. Februar 2009, 17:05 Uhr

Als Motorsägenführer(in) oder auch Kettensägenführer(in), wird eine Person bezeichnet, die durch ihre Ausbildung dazu befähigt ist, eine Kettensäge einzusetzen.

Rechtliche Grundlage

In der GUV-I 8624 der Gesetzlichen Unfallversicherung sind insgesamt 6 Module aufgeführt, die man zum Erlernen des Umgangs mit einer Kettensäge belegen kann:

Modul Themenbereiche
1 Grundkenntnisse
2 Sägen am liegenden Holz, einschließlich der Bearbeitung von Holz in Spannung
3 Fällen und Entasten von Bäumen
4 Arbeiten im Sturm und Bruchholz
5 Arbeit mit der Motorsäge in Arbeitskörben von Hubarbeitsbühnen und Drehleitern
6 Motorsägeneinsatz an Bäumen und in der Baumkrone in Kombination mit der Seilklettertechnik

Obligatorisch für einen Kettensägenführer ist der Besuch der Module 1 und 2. Die Module 3, 4 und 5 sind Aufbaukurse die je nach Anforderung des Tätigkeitsbereiches gewählt werden können. Modul 6 gilt als Sonderausbildung.

Weblinks