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Ladungssicherung: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 26. November 2008, 20:08 Uhr
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Unter Ladungssicherung versteht man das Sichern von zu transportierenden Gütern im Straßen-, Eisenbahn-, Luft- und Schiffsverkehr gegen die beim Transport auftretenden Bewegungskräfte. Diese Kräfte treten z.B. beim Straßentransport beim Beschleunigen, beim Bremsen, beim Durchfahren von Kurven und auf unebenen Straßen vertikal auf. Ungenügend oder falsch angebrachte sowie fehlende Ladungssicherung kann zu einer Ladungsverschiebung und schweren Unfällen führen.
Der § 22 StVO verlangt, dass die Ladung so zu verstauen und zu sichern ist, dass sie selbst bei Vollbremsung oder plötzlicher Ausweichbewegung nicht verrutschen, umfallen, hin- und herrollen, herabfallen oder vermeidbaren Lärm erzeugen kann.
Als sehr einfachste Ladungssicherung kann man das Transportieren der Ladung in der entsprechenden Halterung oder Faches betrachten.
Bei größerer Ladung werden oft der Spanngurte verwendet.