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Erkundung: Unterschied zwischen den Versionen
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===Mitgeltende Unterlagen=== | ===Mitgeltende Unterlagen=== |
Version vom 14. September 2008, 12:14 Uhr
Zweck
Bei der Erkundung soll schnell und umfassend ein Überblick über die Lage an der Einsatzstelle gewonnen werden. Dabei sollen folgenden Frage beantwortet werden:
- Wo sind Menschen in Gefahr? (5ABCD5E)
- Wie viele Menschen sind in Gefahr?
- Wie groß ist der Schadensumfang?
- Wie ist ein schnelles Eindringen in die Schadenstelle möglich?
- Welche Gefahren können sich entwickeln?
- Welche Schadenelemente liegen vor?
Geltungsbereich
Begriffe
Die Erkundung kann durch
- beobachten
- befragen (von Beteiligten)
- feststellen
erfolgen.
Verantwortlichkeiten
Beschreibung
Erhält ein Trupp den Befehl zur Erkundung, so ist es günstig, sich bereits im Vorfeld mit Werkzeug auszustatten. Dazu kann gehören:
Nicht unbedingt notwendig, aber manchmal ganz nützlich:
Danach geht der Trupp zuerst um die Einsatzstelle, ohne die Trümmer zu betreten. Dabei
- Gefahren erkennen, beseitigen oder ggf. markieren
- Schaden und Schadenselemente erfassen
Danach versucht der Trupp, Erkundigungen einholen (Anzahl Verletzter, besondere Gefahren) von:
- Anwohner und Zeugen
- Eigentümer / Bauaufsichtsamt
- Versorgungsunternehmen
- w:Polizei
Mitgeltende Unterlagen
Anlagen
Oft werden die Ergebnisse der Erkundung in Formulare eingetragen, z.B. aus THW.doc.