Höhenrettung: Unterschied zwischen den Versionen

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[[Bild:OKRO1194638558.jpg|thumb|Höhenrettungsgruppe Ortsverband Kronach]]
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Die permanent vorhandene Absturzgefahr während des Einsatzes bestimmt die Charakteristik des Aufgabengebietes einer Höhenrettungsgruppe. Wenn im innerstädtischen oder außerstädtischen Bereich zur Personenrettung von Gebäuden, Dächern, Kaminen, Türmen usw. die herkömmlichen Rettungsmittel der verschiedenen Hilfsorganisationen, wie tragbare Leitern, Drehleitern, Hubrettungsbühnen und Sprungretter ihre Grenzen erreicht haben, kommen die speziell ausgebildeten Kräfte der Höhenrettung mit ihrer entsprechenden Ausrüstung zum Einsatz.
Die permanent vorhandene Absturzgefahr während des Einsatzes bestimmt die Charakteristik des Aufgabengebietes einer Höhenrettungsgruppe. Wenn im innerstädtischen oder außerstädtischen Bereich zur Personenrettung von Gebäuden, Dächern, Kaminen, Türmen usw. die herkömmlichen Rettungsmittel der verschiedenen Hilfsorganisationen, wie tragbare Leitern, Drehleitern, Hubrettungsbühnen und Sprungretter ihre Grenzen erreicht haben, kommen die speziell ausgebildeten Kräfte der Höhenrettung mit ihrer entsprechenden Ausrüstung zum Einsatz.


Höhenrettung beschränkt sich jedoch nicht nur auf Höhe, sondern beinhaltet auch Rettungen aus der Tiefe, wie Brunnen, Silos, Gruben, Schächte usw. sowie die Rettung aus unwegsamen schwerem Gelände.
Höhenrettung beschränkt sich jedoch nicht nur auf Höhe, sondern beinhaltet auch Rettungen aus der Tiefe, wie Brunnen, Silos, Gruben, Schächte usw. sowie die Rettung aus unwegsamen schwerem Gelände.


Das Aufgabengebiet einer Höhenrettungsgruppe teilt sich in fünf
Das Aufgabengebiet einer Höhenrettungsgruppe teilt sich in fünf
Schwerpunkte auf:
Schwerpunkte auf:
1. Rettung von Personen aus großen Höhen und Tiefen:
1. Rettung von Personen aus großen Höhen und Tiefen:
Kräne, Baugerüste, Kamine, Gittermasten, Mobilfunkmasten,
Windkraftanlagen oder Baugruben, Silos, Schächte, Tanks, Brunnen usw.


Kräne, Baugerüste, Kamine, Gittermasten, Mobilfunkmasten, Windkraftanlagen oder Baugruben, Silos, Schächte, Tanks, Brunnen usw.


2. Tierrettung oder die Bergung von Leichen oder Gegenständen aus den
2. Tierrettung oder die Bergung von Leichen oder Gegenständen aus den
oben genannten Bereichen.
oben genannten Bereichen.


3. Technische Hilfeleistung an exponierten Stellen:
3. Technische Hilfeleistung an exponierten Stellen:


Während oder nach einem Sturm an Baugerüsten, Dächern, aber auch das Absichern von Kräften der Feuerwehr bei Nachlöscharbeiten nach Bränden in Bereichen mit erhöhter Absturzgefahr.
Während oder nach einem Sturm an Baugerüsten, Dächern, aber auch das Absichern von Kräften der Feuerwehr bei Nachlöscharbeiten nach Bränden in Bereichen mit erhöhter Absturzgefahr.


4. Spezielle Aufgaben in Höhen und Tiefen:
4. Spezielle Aufgaben in Höhen und Tiefen:
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