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Blaulicht: Unterschied zwischen den Versionen

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Das Zusatzprotokoll vom 8. Juni 1977 zu den Genfer Abkommen vom 12. August 1949 über den Schutz der Opfer internationaler bewaffneter Konflikte (Protokoll I) sieht im Anhang I in Artikel 7 Absatz 3 vor, dass "Sanitätsfahrzeuge ein oder mehrere möglichst weithin sichtbare blaue Lichter blinken lassen sollten".
Das Zusatzprotokoll vom 8. Juni 1977 zu den Genfer Abkommen vom 12. August 1949 über den Schutz der Opfer internationaler bewaffneter Konflikte (Protokoll I) sieht im Anhang I in Artikel 7 Absatz 3 vor, dass "Sanitätsfahrzeuge ein oder mehrere möglichst weithin sichtbare blaue Lichter blinken lassen sollten".
===Bedienung===
[[Datei:Thw sosi schaltpanel.jpg|300px]]
{| {{Vorlage:Prettytable}}
|----
|Blaulicht und Sirene durchgehend an
|Blaulicht durchgehend an, Sirene beim Hupen
|Blaulicht dauerhaft an
|
|'''<nowiki>|</nowiki>'''
|Außenlautsprecher für Durchsagen
|Funk auf Außenlautsprecher
|Außenlautsprecher per Banddurchsage
|----
|Umschalten Sirene Stadt/Land
|Frontblitzer einschalten
|
|
|'''<nowiki>|</nowiki>'''
|Funk leiser
|Funk lauter
|}


[[Kategorie:Ausstattung]]
[[Kategorie:Ausstattung]]
[[Kategorie:Fahrzeug]]
[[Kategorie:Fahrzeug]]
[[Kategorie:Kommunikation]]
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