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Sprengberechtigter: Unterschied zwischen den Versionen
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[[Bild:Abzeichen sprengberechtigter.gif|thumb|[[Abzeichen für Sonderausbildung]] Sprengberechtigter]] | [[Bild:Abzeichen sprengberechtigter.gif|thumb|[[Abzeichen für Sonderausbildung]] Sprengberechtigter]] | ||
==Allgemeines== | ==Allgemeines== | ||
Der [[Sprengberechtigte]] (SpBe) ist [[Helfer]] in der [[Fachgruppe Sprengen|FGr Sprengen]]. | Der/Die [[Sprengberechtigte]] (SpBe) ist [[Helfer]]/in in der [[Fachgruppe Sprengen|FGr Sprengen]]. | ||
Er ist im Besitz eines Befähigungsscheines nach §20 des Sprengstoffgesetzes. Nur ihm ist es erlaubt Sprengungen zu planen und durchzuführen. Voraussetzung zur Beantragung eines Befähigungsscheines sind: | Sie/Er ist im Besitz eines Befähigungsscheines nach §20 des Sprengstoffgesetzes. Nur ihm/ihr ist es erlaubt Sprengungen zu planen und durchzuführen. Voraussetzung zur Beantragung eines Befähigungsscheines sind: | ||
*Vollendung des 21. Lebensjahres | *Vollendung des 21. Lebensjahres | ||
*Zuverlässigkeit (Nachgewiesen durch eine Unbedenklichkeitsbescheinigung nach § 34 Abs. 2 der 1. Sprengverordnung) | *Zuverlässigkeit (Nachgewiesen durch eine Unbedenklichkeitsbescheinigung nach § 34 Abs. 2 der 1. Sprengverordnung) | ||
*Persönliche Eignung (körperlich, geistig) | *Persönliche Eignung (körperlich, geistig) | ||
*Nachweis der Fachkunde (im THW durch die erfolgreiche Teilname am Lehrgang [[Sprengen I für Sprengberechtigten-Anwärter]] | *Nachweis der Fachkunde (im THW durch die erfolgreiche Teilname am Lehrgang [[Sprengen I für Sprengberechtigten-Anwärter]] (Spez 38a) an der [[Bundesschule Neuhausen]]) | ||
Im THW ist die erfolgreiche Teilname an den Lehrgänge, [[FaKu Sprengen / Sprenggehilfe I]] (Spez 34) und [[Sprenggehilfe II]] (Spez 35) Voraussetzung für die Zulassung zum Lehrgang [[Sprengen I für Sprengberechtigten-Anwärter]]. | Im THW ist die erfolgreiche Teilname an den Lehrgänge, [[FaKu Sprengen / Sprenggehilfe I]] (Spez 34) und [[Sprenggehilfe II]] (Spez 35) Voraussetzung für die Zulassung zum Lehrgang [[Sprengen I für Sprengberechtigten-Anwärter]]. | ||
Beantragt wird der Befähigungsschein bei der | Beantragt wird der Befähigungsschein bei der "zuständigen Stelle" (Ländersache: in NRW sind das die Dezernate 55 (Gefahrstoffrecht) bei den Bezirksregierungen). Nach Erteilung des Befähigungsscheines muss der/die Sprengberechtigte durch den [[Landesverband]] zur verantwortlichen Person (nach §19 Sprengstoffgesetz) bestellt werden um | ||
*allgemeine Sprengarbeiten | *allgemeine Sprengarbeiten | ||
*Kultursprengungen | *Kultursprengungen | ||
*Sprengungen von Bauwerken und Bauwerksteilen | *Sprengungen von Bauwerken und Bauwerksteilen | ||
durchführen zu dürfen. Für andere Sprengarbeiten werden an der BuS Neuhausen folgende Sonderlehrgänge durchgeführt: | durchführen zu dürfen. Für andere Sprengarbeiten werden an der BuS Neuhausen folgende Sonderlehrgänge durchgeführt: | ||
*Sprengen III für | *Sprengen III für Sprengberechtigte“ Pyrotechnik (Spez 40) (Zur Schadensdarstellung bei Übungen) | ||
*[[Eissprengen]] (Spez 42) | *[[Eissprengen]] (Spez 42) | ||
*[[Schneefeldsprengen]] (Spez 43) | *[[Schneefeldsprengen]] (Spez 43) | ||
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*ggf. das [[w:Kriegswaffenkontrollgesetz]]. | *ggf. das [[w:Kriegswaffenkontrollgesetz]]. | ||
Er beantragt die Sprengungen bei der [[ApLV Sprengen]] (Aufsichtsperson des Landesverbands), zeigt sie bei den Behörden (Ordnungsamt und Dezernat 55 bei der Bezirksregierung) an. Nach der THW-internen Genehmigung und unter Einhaltung der Auflagen der Behörden führt er verantwortlich die Sprengungen durch. | Er/Sie beantragt die Sprengungen bei der [[ApLV Sprengen]] (Aufsichtsperson des Landesverbands), zeigt sie bei den Behörden (Ordnungsamt und Dezernat 55 bei der Bezirksregierung) an. Nach der THW-internen Genehmigung und unter Einhaltung der Auflagen der Behörden führt er/sie verantwortlich die Sprengungen durch. | ||
Er hält Sprengmittel und pyrotechnische Gegenstände unter Aufsicht/Verschluss. In Ortsverbänden mit eigenem Lager bedeutet dies, das auf die im Lager vorgehalten Spreng-, Zünd- und Pyromittel '''nur''' die Sprengberechtigten Zugriff haben. | Er/Sie hält Sprengmittel und pyrotechnische Gegenstände unter Aufsicht/Verschluss. In Ortsverbänden mit eigenem Lager bedeutet dies, das auf die im Lager vorgehalten Spreng-, Zünd- und Pyromittel '''nur''' die Sprengberechtigten Zugriff haben. | ||
Der Sprengberechtigte wird durch die [[Sprenggehilfe]]n bei Sprengarbeiten unterstützt und er bildet diese aus. | Der/Die Sprengberechtigte wird durch die [[Sprenggehilfe]]n bei Sprengarbeiten unterstützt und er/sie bildet diese aus. | ||
Da der Sprengberechtigte durch den Befähigungsschein mit Sprengstoffen umgehen und diese transportieren darf, ist es Ihm auch erlaubt im Rahmen der [http://de.wikipedia.org/wiki/Europäisches_Übereinkommen_über_die_internationale_Beförderung_gefährlicher_Güter_auf_der_Straße/ ADR] und [[w:GGVSE]] Spreng- und Zündmittel bis zu 1000 Punkten (Kleinmengenregelung) zu befördern. Im Einsatz kann von diesen Regelungen abgewichen werden. | Da der/die Sprengberechtigte durch den Befähigungsschein mit Sprengstoffen umgehen und diese transportieren darf, ist es Ihm auch erlaubt im Rahmen der [http://de.wikipedia.org/wiki/Europäisches_Übereinkommen_über_die_internationale_Beförderung_gefährlicher_Güter_auf_der_Straße/ ADR] und [[w:GGVSE]] Spreng- und Zündmittel bis zu 1000 Punkten (Kleinmengenregelung) zu befördern. Im Einsatz kann von diesen Regelungen abgewichen werden. | ||
== Besonderheiten == | == Besonderheiten == | ||
Bei Sprengarbeiten übernimmt der Sprengberechtigte in dem von ihm festgelegten Sicherheitsbereich die Einsatzleitung, oder wie es die StAN-Nr. 02-08 sagt: | Bei Sprengarbeiten übernimmt der/die Sprengberechtigte in dem von ihm/ihr festgelegten Sicherheitsbereich die Einsatzleitung, oder wie es die StAN-Nr. 02-08 sagt: Der "Sprengberechtigte“ ist bei Sprengarbeiten Vorgesetzter aller an der Sprengung beteiligten Helfer und Führungskräfte und bestimmt den Sicherheitsbereich und sorgt für die Räumung des Sprengbereiches. | ||
Teile der Ausbildung und Unterlagen haben die [[w:Geheimhaltungsstufe]]: Verschlusssache - nur für den Dienstgebrauch (VS-NfD). Verstöße können als [[w:Geheimnisverrat]] strafrechtlich verfolgt und geahndet werden. | Teile der Ausbildung und Unterlagen haben die [[w:Geheimhaltungsstufe]]: Verschlusssache - nur für den Dienstgebrauch (VS-NfD). Verstöße können als [[w:Geheimnisverrat]] strafrechtlich verfolgt und geahndet werden. |