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Sprengberechtigter: Unterschied zwischen den Versionen

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[[Bild:Abzeichen sprengberechtigter.gif|thumb|[[Abzeichen für Sonderausbildung]] Sprengberechtigter]]
[[Bild:Abzeichen sprengberechtigter.gif|thumb|[[Abzeichen für Sonderausbildung]] Sprengberechtigter]]
==Allgemeines==  
==Allgemeines==  
Der [[Sprengberechtigte]] (SpBe) ist [[Helfer]] in der [[Fachgruppe Sprengen|FGr Sprengen]].
Der/Die [[Sprengberechtigte]] (SpBe) ist [[Helfer]]/in in der [[Fachgruppe Sprengen|FGr Sprengen]].


Er ist im Besitz eines Befähigungsscheines nach §20 des Sprengstoffgesetzes. Nur ihm ist es erlaubt Sprengungen zu planen und durchzuführen. Voraussetzung zur Beantragung eines Befähigungsscheines sind:
Sie/Er ist im Besitz eines Befähigungsscheines nach §20 des Sprengstoffgesetzes. Nur ihm/ihr ist es erlaubt Sprengungen zu planen und durchzuführen. Voraussetzung zur Beantragung eines Befähigungsscheines sind:
*Vollendung des 21. Lebensjahres
*Vollendung des 21. Lebensjahres
*Zuverlässigkeit (Nachgewiesen durch eine Unbedenklichkeitsbescheinigung nach § 34 Abs. 2 der  1. Sprengverordnung)
*Zuverlässigkeit (Nachgewiesen durch eine Unbedenklichkeitsbescheinigung nach § 34 Abs. 2 der  1. Sprengverordnung)
*Persönliche Eignung (körperlich, geistig)
*Persönliche Eignung (körperlich, geistig)
*Nachweis der Fachkunde (im THW durch die erfolgreiche Teilname am Lehrgang [[Sprengen I für Sprengberechtigten-Anwärter]]“ (Spez 38a) an der [[Bundesschule Neuhausen]])
*Nachweis der Fachkunde (im THW durch die erfolgreiche Teilname am Lehrgang [[Sprengen I für Sprengberechtigten-Anwärter]] (Spez 38a) an der [[Bundesschule Neuhausen]])


Im THW ist die erfolgreiche Teilname an den Lehrgänge, [[FaKu Sprengen / Sprenggehilfe I]] (Spez 34) und [[Sprenggehilfe II]] (Spez 35) Voraussetzung für die Zulassung zum Lehrgang [[Sprengen I für Sprengberechtigten-Anwärter]].
Im THW ist die erfolgreiche Teilname an den Lehrgänge, [[FaKu Sprengen / Sprenggehilfe I]] (Spez 34) und [[Sprenggehilfe II]] (Spez 35) Voraussetzung für die Zulassung zum Lehrgang [[Sprengen I für Sprengberechtigten-Anwärter]].


Beantragt wird der Befähigungsschein bei der „zuständigen Stelle“ (Ländersache: in NRW sind das die Dezernate 55 (Gefahrstoffrecht) bei den Bezirksregierungen). Nach Erteilung des Befähigungsscheines muss der Sprengberechtigte durch den [[Landesverband]] zur verantwortlichen Person (nach §19 Sprengstoffgesetz) bestellt werden um
Beantragt wird der Befähigungsschein bei der "zuständigen Stelle" (Ländersache: in NRW sind das die Dezernate 55 (Gefahrstoffrecht) bei den Bezirksregierungen). Nach Erteilung des Befähigungsscheines muss der/die Sprengberechtigte durch den [[Landesverband]] zur verantwortlichen Person (nach §19 Sprengstoffgesetz) bestellt werden um
*allgemeine Sprengarbeiten
*allgemeine Sprengarbeiten
*Kultursprengungen
*Kultursprengungen
*Sprengungen von Bauwerken und Bauwerksteilen
*Sprengungen von Bauwerken und Bauwerksteilen
durchführen zu dürfen. Für andere Sprengarbeiten werden an der BuS Neuhausen folgende Sonderlehrgänge durchgeführt:
durchführen zu dürfen. Für andere Sprengarbeiten werden an der BuS Neuhausen folgende Sonderlehrgänge durchgeführt:
*Sprengen III für Sprengberechtigte – Pyrotechnik (Spez 40) (Zur Schadensdarstellung bei Übungen)
*Sprengen III für Sprengberechtigte“ Pyrotechnik (Spez 40) (Zur Schadensdarstellung bei Übungen)
*[[Eissprengen]] (Spez 42)
*[[Eissprengen]] (Spez 42)
*[[Schneefeldsprengen]] (Spez 43)
*[[Schneefeldsprengen]] (Spez 43)
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*ggf. das [[w:Kriegswaffenkontrollgesetz]].
*ggf. das [[w:Kriegswaffenkontrollgesetz]].


Er beantragt die Sprengungen bei der [[ApLV Sprengen]]  (Aufsichtsperson des Landesverbands), zeigt sie bei den Behörden (Ordnungsamt und Dezernat 55 bei der Bezirksregierung) an. Nach der THW-internen Genehmigung und unter Einhaltung der Auflagen der Behörden führt er verantwortlich die Sprengungen durch.  
Er/Sie beantragt die Sprengungen bei der [[ApLV Sprengen]]  (Aufsichtsperson des Landesverbands), zeigt sie bei den Behörden (Ordnungsamt und Dezernat 55 bei der Bezirksregierung) an. Nach der THW-internen Genehmigung und unter Einhaltung der Auflagen der Behörden führt er/sie verantwortlich die Sprengungen durch.  


Er hält Sprengmittel und pyrotechnische Gegenstände unter Aufsicht/Verschluss. In Ortsverbänden mit eigenem Lager bedeutet dies, das auf die im Lager vorgehalten Spreng-, Zünd- und Pyromittel '''nur''' die Sprengberechtigten Zugriff haben.
Er/Sie hält Sprengmittel und pyrotechnische Gegenstände unter Aufsicht/Verschluss. In Ortsverbänden mit eigenem Lager bedeutet dies, das auf die im Lager vorgehalten Spreng-, Zünd- und Pyromittel '''nur''' die Sprengberechtigten Zugriff haben.


Der Sprengberechtigte wird durch die [[Sprenggehilfe]]n bei Sprengarbeiten unterstützt und er bildet diese aus.
Der/Die Sprengberechtigte wird durch die [[Sprenggehilfe]]n bei Sprengarbeiten unterstützt und er/sie bildet diese aus.


Da der Sprengberechtigte durch den Befähigungsschein mit Sprengstoffen umgehen und diese transportieren darf, ist es Ihm auch erlaubt im Rahmen der [http://de.wikipedia.org/wiki/Europäisches_Übereinkommen_über_die_internationale_Beförderung_gefährlicher_Güter_auf_der_Straße/ ADR] und [[w:GGVSE]] Spreng- und Zündmittel bis zu 1000 Punkten (Kleinmengenregelung) zu befördern. Im Einsatz kann von diesen Regelungen abgewichen werden.
Da der/die Sprengberechtigte durch den Befähigungsschein mit Sprengstoffen umgehen und diese transportieren darf, ist es Ihm auch erlaubt im Rahmen der [http://de.wikipedia.org/wiki/Europäisches_Übereinkommen_über_die_internationale_Beförderung_gefährlicher_Güter_auf_der_Straße/ ADR] und [[w:GGVSE]] Spreng- und Zündmittel bis zu 1000 Punkten (Kleinmengenregelung) zu befördern. Im Einsatz kann von diesen Regelungen abgewichen werden.


== Besonderheiten ==
== Besonderheiten ==
Bei Sprengarbeiten übernimmt der Sprengberechtigte in dem von ihm festgelegten Sicherheitsbereich die Einsatzleitung, oder wie es die StAN-Nr. 02-08 sagt: „Der Sprengberechtigte – ist bei Sprengarbeiten Vorgesetzter aller an der Sprengung beteiligten Helfer und Führungskräfte und – bestimmt den Sicherheitsbereich und sorgt für die Räumung des Sprengbereiches.“
Bei Sprengarbeiten übernimmt der/die Sprengberechtigte in dem von ihm/ihr festgelegten Sicherheitsbereich die Einsatzleitung, oder wie es die StAN-Nr. 02-08 sagt: Der "Sprengberechtigte“ ist bei Sprengarbeiten Vorgesetzter aller an der Sprengung beteiligten Helfer und Führungskräfte und bestimmt den Sicherheitsbereich und sorgt für die Räumung des Sprengbereiches.


Teile der Ausbildung und Unterlagen haben die [[w:Geheimhaltungsstufe]]: Verschlusssache - nur für den Dienstgebrauch (VS-NfD). Verstöße können als [[w:Geheimnisverrat]] strafrechtlich verfolgt und geahndet werden.
Teile der Ausbildung und Unterlagen haben die [[w:Geheimhaltungsstufe]]: Verschlusssache - nur für den Dienstgebrauch (VS-NfD). Verstöße können als [[w:Geheimnisverrat]] strafrechtlich verfolgt und geahndet werden.