Du möchtest helfen ?
gewusst wie !
Es handelt sich beim THWiki (u.a. zu erreichen unter http://www.thwiki.org) um keine offizielle Seite der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk. Das THWiki wird ausschließlich von privaten Personen betrieben und erhält auch keine Unterstützung durch die BA THW.

Sprengberechtigter: Unterschied zwischen den Versionen

Zur Navigation springen Zur Suche springen
KKeine Bearbeitungszusammenfassung
KKeine Bearbeitungszusammenfassung
Zeile 11: Zeile 11:
Im THW ist die erfolgreiche Teilname an den Lehrgänge, „[[FaKu Sprengen / Sprenggehilfe I]]“ (Spez 34) und „[[Sprenggehilfe II]]“ (Spez 35) Voraussetzung für die Zulassung zum Lehrgang „[[Sprengen I für Sprengberechtigten-Anwärter]]“.
Im THW ist die erfolgreiche Teilname an den Lehrgänge, „[[FaKu Sprengen / Sprenggehilfe I]]“ (Spez 34) und „[[Sprenggehilfe II]]“ (Spez 35) Voraussetzung für die Zulassung zum Lehrgang „[[Sprengen I für Sprengberechtigten-Anwärter]]“.


Beantragt wird der Befähigungsschein bei der „zuständigen Stelle“ (Ländersache: in NRW sind das die Dezernate 44 (Gefahrstoffrecht) bei den Bezirksregierungen). Nach Erteilung des Befähigungsscheines muss der Sprengberechtigte durch den [[Landesverband]] zur „verantwortlichen Person“ (nach §19 Sprengstoffgesetz) bestellt werden um
Beantragt wird der Befähigungsschein bei der „zuständigen Stelle“ (Ländersache: in NRW sind das die Dezernate 55 (Gefahrstoffrecht) bei den Bezirksregierungen). Nach Erteilung des Befähigungsscheines muss der Sprengberechtigte durch den [[Landesverband]] zur „verantwortlichen Person“ (nach §19 Sprengstoffgesetz) bestellt werden um
*allgemeine Sprengarbeiten
*allgemeine Sprengarbeiten
*Kultursprengungen
*Kultursprengungen
Zeile 32: Zeile 32:
*das [[w:Sprengstoffgesetz]],
*das [[w:Sprengstoffgesetz]],
*die [[Literatur#BGV_C_24:_Sprengarbeiten|BGV C 24]],
*die [[Literatur#BGV_C_24:_Sprengarbeiten|BGV C 24]],
*ADR und [[w:GGVSE]
*ADR und [[w:GGVSE]]
*Dienstanweisungen des THW,
*Dienstanweisungen des THW,
*ggf. das [[w:Waffengesetz_(Deutschland)|Waffengesetz]] und
*ggf. das [[w:Waffengesetz_(Deutschland)|Waffengesetz]] und
*ggf. das [[w:Kriegswaffenkontrollgesetz]].
*ggf. das [[w:Kriegswaffenkontrollgesetz]].


Er beantragt die Sprengungen bei der [[ApLV Sprengen]]  (Aufsichtsperson des Landesverbands), zeigt sie bei den Behörden (Ordnungsamt und Dezernat 44 bei der Bezirksregierung) an. Nach der THW-internen Genehmigung und unter Einhaltung der Auflagen der Behörden führt er verantwortlich die Sprengungen durch.  
Er beantragt die Sprengungen bei der [[ApLV Sprengen]]  (Aufsichtsperson des Landesverbands), zeigt sie bei den Behörden (Ordnungsamt und Dezernat 55 bei der Bezirksregierung) an. Nach der THW-internen Genehmigung und unter Einhaltung der Auflagen der Behörden führt er verantwortlich die Sprengungen durch.  


Er hält Sprengmittel und pyrotechnische Gegenstände unter Aufsicht/Verschluss. In Ortsverbänden mit eigenem Lager bedeutet dies, das auf die im Lager vorgehalten Spreng-, Zünd- und Pyromittel '''nur''' die Sprengberechtigten Zugriff haben.
Er hält Sprengmittel und pyrotechnische Gegenstände unter Aufsicht/Verschluss. In Ortsverbänden mit eigenem Lager bedeutet dies, das auf die im Lager vorgehalten Spreng-, Zünd- und Pyromittel '''nur''' die Sprengberechtigten Zugriff haben.
Zeile 43: Zeile 43:
Der Sprengberechtigte wird durch die [[Sprenggehilfe]]n bei Sprengarbeiten unterstützt und er bildet diese aus.
Der Sprengberechtigte wird durch die [[Sprenggehilfe]]n bei Sprengarbeiten unterstützt und er bildet diese aus.


Da der Sprengberechtigte durch den Befähigungsschein mit Sprengstoffen umgehen und diese transportieren darf, ist es Ihm auch erlaubt im Rahmen der [[http://de.wikipedia.org/wiki/Europäisches_Übereinkommen_über_die_internationale_Beförderung_gefährlicher_Güter_auf_der_Straße/ ADR]] und [[w:GGVSE]] Spreng- und Zündmittel bis zu 1000 Punkten (Kleinmengenregelung) zu befördern. Im Einsatz kann von diesen Regelungen abgewichen werden.
Da der Sprengberechtigte durch den Befähigungsschein mit Sprengstoffen umgehen und diese transportieren darf, ist es Ihm auch erlaubt im Rahmen der [http://de.wikipedia.org/wiki/Europäisches_Übereinkommen_über_die_internationale_Beförderung_gefährlicher_Güter_auf_der_Straße/ ADR] und [[w:GGVSE]] Spreng- und Zündmittel bis zu 1000 Punkten (Kleinmengenregelung) zu befördern. Im Einsatz kann von diesen Regelungen abgewichen werden.


== Besonderheiten ==
== Besonderheiten ==