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Sprengberechtigter: Unterschied zwischen den Versionen

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[[Bild:Abzeichen sprengberechtigter.gif|thumb|[[Abzeichen für Sonderausbildung]] Sprengberechtigter]]
[[Bild:Abzeichen sprengberechtigter.gif|thumb|[[Abzeichen für Sonderausbildung]] Sprengberechtigter]]
==Allgemeines==  
==Allgemeines==  
Der Sprengberechtigte (SpBe) ist [[Helfer]] in der [[Fachgruppe Sprengen|FGr Sprengen]].
Der [[Sprengberechtigte]] (SpBe) ist [[Helfer]] in der [[Fachgruppe Sprengen|FGr Sprengen]].


Er ist im Besitz eines Befähigungsscheines nach §20 des Sprengstoffgesetzes. Nur ihm ist es erlaubt Sprengungen zu planen und durchzuführen. Voraussetzung zur Beantragung eines Befähigungsscheines sind:
Er ist im Besitz eines Befähigungsscheines nach §20 des Sprengstoffgesetzes. Nur ihm ist es erlaubt Sprengungen zu planen und durchzuführen. Voraussetzung zur Beantragung eines Befähigungsscheines sind:
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*Zuverlässigkeit (Nachgewiesen durch eine Unbedenklichkeitsbescheinigung nach § 34 Abs. 2 der  1. Sprengverordnung)
*Zuverlässigkeit (Nachgewiesen durch eine Unbedenklichkeitsbescheinigung nach § 34 Abs. 2 der  1. Sprengverordnung)
*Persönliche Eignung (körperlich, geistig)
*Persönliche Eignung (körperlich, geistig)
*Nachweis der Fachkunde (im THW durch die erfolgreiche Teilname am Lehrgang „Sprengen I für Sprengberechtigten-Anwärter“ (Spez 38a) an der [[Bundesschule Neuhausen]])
*Nachweis der Fachkunde (im THW durch die erfolgreiche Teilname am Lehrgang „[[Sprengen I für Sprengberechtigten-Anwärter]]“ (Spez 38a) an der [[Bundesschule Neuhausen]])


Im THW ist die erfolgreiche Teilname an den Lehrgänge, „FaKu Sprengen / Sprenggehilfe I“ (Spez 34) und „Sprenggehilfe II“ (Spez 35) Voraussetzung für die Zulassung zum Lehrgang „Sprengen I für Sprengberechtigten-Anwärter“.
Im THW ist die erfolgreiche Teilname an den Lehrgänge, „[[FaKu Sprengen / Sprenggehilfe I]]“ (Spez 34) und „[[Sprenggehilfe II]]“ (Spez 35) Voraussetzung für die Zulassung zum Lehrgang „[[Sprengen I für Sprengberechtigten-Anwärter]]“.


Beantragt wird der Befähigungsschein bei der „zuständigen Stelle“ (Ländersache: in NRW sind das die Dezernate 44 (Gefahrstoffrecht) bei den Bezirksregierungen). Nach Erteilung des Befähigungsscheines muss der Sprengberechtigte durch den [[Landesverband]] zur „verantwortlichen Person“ (nach §19 Sprengstoffgesetz) bestellt werden um
Beantragt wird der Befähigungsschein bei der „zuständigen Stelle“ (Ländersache: in NRW sind das die Dezernate 44 (Gefahrstoffrecht) bei den Bezirksregierungen). Nach Erteilung des Befähigungsscheines muss der Sprengberechtigte durch den [[Landesverband]] zur „verantwortlichen Person“ (nach §19 Sprengstoffgesetz) bestellt werden um
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durchführen zu dürfen. Für andere Sprengarbeiten werden an der BuS Neuhausen folgende Sonderlehrgänge durchgeführt:
durchführen zu dürfen. Für andere Sprengarbeiten werden an der BuS Neuhausen folgende Sonderlehrgänge durchgeführt:
*Sprengen III für Sprengberechtigte – Pyrotechnik (Spez 40) (Zur Schadensdarstellung bei Übungen)
*Sprengen III für Sprengberechtigte – Pyrotechnik (Spez 40) (Zur Schadensdarstellung bei Übungen)
*Eissprengen (Spez 42)
*[[Eissprengen]] (Spez 42)
*Schneefeldsprengen (Spez 43)
*[[Schneefeldsprengen]] (Spez 43)
*Sprengen unter Wasser (Spez 44)
*[[Sprengen unter Wasser]] (Spez 44)


Spätestens alle fünf Jahre hat der Sprengberechtigte am Lehrgang „Sprengen II für Spreng­berechtigte (Wiederholungslehrgang)“ (Spez 39a) oder einem der Sonderlehrgänge teilzunehmen um seinen Befähigungsschein zu erhalten.
Spätestens alle fünf Jahre hat der Sprengberechtigte am Lehrgang „Sprengen II für Spreng­berechtigte (Wiederholungslehrgang)“ (Spez 39a) oder einem der Sonderlehrgänge teilzunehmen um seinen Befähigungsschein zu erhalten.
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*ADR und [[w:GGVSE]
*ADR und [[w:GGVSE]
*Dienstanweisungen des THW,
*Dienstanweisungen des THW,
*ggf. das [[http://de.wikipedia.org/wiki/Waffengesetz_(Deutschland) Waffengesetz]] und
*ggf. das [[w:Waffengesetz_(Deutschland)|Waffengesetz]] und
*ggf. das [[http://de.wikipedia.org/wiki/Kriegswaffenkontrollgesetz Kriegswaffenkontrollgesetz]].
*ggf. das [[w:Kriegswaffenkontrollgesetz]].


Er beantragt die Sprengungen bei der [[ApLV Sprengen]]  (Aufsichtsperson des Landesverbands), zeigt sie bei den Behörden (Ordnungsamt und Dezernat 44 bei der Bezirksregierung) an. Nach der THW-internen Genehmigung und unter Einhaltung der Auflagen der Behörden führt er verantwortlich die Sprengungen durch.  
Er beantragt die Sprengungen bei der [[ApLV Sprengen]]  (Aufsichtsperson des Landesverbands), zeigt sie bei den Behörden (Ordnungsamt und Dezernat 44 bei der Bezirksregierung) an. Nach der THW-internen Genehmigung und unter Einhaltung der Auflagen der Behörden führt er verantwortlich die Sprengungen durch.