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Sprengberechtigter: Unterschied zwischen den Versionen
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[[Bild:Abzeichen sprengberechtigter.gif|thumb|[[Abzeichen für Sonderausbildung]] Sprengberechtigter]] | [[Bild:Abzeichen sprengberechtigter.gif|thumb|[[Abzeichen für Sonderausbildung]] Sprengberechtigter]] | ||
==Allgemeines== | ==Allgemeines== | ||
Der Sprengberechtigte (SpBe) ist [[Helfer]] in der [[Fachgruppe Sprengen|FGr Sprengen]]. | Der [[Sprengberechtigte]] (SpBe) ist [[Helfer]] in der [[Fachgruppe Sprengen|FGr Sprengen]]. | ||
Er ist im Besitz eines Befähigungsscheines nach §20 des Sprengstoffgesetzes. Nur ihm ist es erlaubt Sprengungen zu planen und durchzuführen. Voraussetzung zur Beantragung eines Befähigungsscheines sind: | Er ist im Besitz eines Befähigungsscheines nach §20 des Sprengstoffgesetzes. Nur ihm ist es erlaubt Sprengungen zu planen und durchzuführen. Voraussetzung zur Beantragung eines Befähigungsscheines sind: | ||
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*Zuverlässigkeit (Nachgewiesen durch eine Unbedenklichkeitsbescheinigung nach § 34 Abs. 2 der 1. Sprengverordnung) | *Zuverlässigkeit (Nachgewiesen durch eine Unbedenklichkeitsbescheinigung nach § 34 Abs. 2 der 1. Sprengverordnung) | ||
*Persönliche Eignung (körperlich, geistig) | *Persönliche Eignung (körperlich, geistig) | ||
*Nachweis der Fachkunde (im THW durch die erfolgreiche Teilname am Lehrgang | *Nachweis der Fachkunde (im THW durch die erfolgreiche Teilname am Lehrgang „[[Sprengen I für Sprengberechtigten-Anwärter]]“ (Spez 38a) an der [[Bundesschule Neuhausen]]) | ||
Im THW ist die erfolgreiche Teilname an den Lehrgänge, | Im THW ist die erfolgreiche Teilname an den Lehrgänge, „[[FaKu Sprengen / Sprenggehilfe I]]“ (Spez 34) und „[[Sprenggehilfe II]]“ (Spez 35) Voraussetzung für die Zulassung zum Lehrgang „[[Sprengen I für Sprengberechtigten-Anwärter]]“. | ||
Beantragt wird der Befähigungsschein bei der „zuständigen Stelle“ (Ländersache: in NRW sind das die Dezernate 44 (Gefahrstoffrecht) bei den Bezirksregierungen). Nach Erteilung des Befähigungsscheines muss der Sprengberechtigte durch den [[Landesverband]] zur „verantwortlichen Person“ (nach §19 Sprengstoffgesetz) bestellt werden um | Beantragt wird der Befähigungsschein bei der „zuständigen Stelle“ (Ländersache: in NRW sind das die Dezernate 44 (Gefahrstoffrecht) bei den Bezirksregierungen). Nach Erteilung des Befähigungsscheines muss der Sprengberechtigte durch den [[Landesverband]] zur „verantwortlichen Person“ (nach §19 Sprengstoffgesetz) bestellt werden um | ||
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durchführen zu dürfen. Für andere Sprengarbeiten werden an der BuS Neuhausen folgende Sonderlehrgänge durchgeführt: | durchführen zu dürfen. Für andere Sprengarbeiten werden an der BuS Neuhausen folgende Sonderlehrgänge durchgeführt: | ||
*Sprengen III für Sprengberechtigte – Pyrotechnik (Spez 40) (Zur Schadensdarstellung bei Übungen) | *Sprengen III für Sprengberechtigte – Pyrotechnik (Spez 40) (Zur Schadensdarstellung bei Übungen) | ||
*Eissprengen (Spez 42) | *[[Eissprengen]] (Spez 42) | ||
*Schneefeldsprengen (Spez 43) | *[[Schneefeldsprengen]] (Spez 43) | ||
*Sprengen unter Wasser (Spez 44) | *[[Sprengen unter Wasser]] (Spez 44) | ||
Spätestens alle fünf Jahre hat der Sprengberechtigte am Lehrgang „Sprengen II für SprengÂberechtigte (Wiederholungslehrgang)“ (Spez 39a) oder einem der Sonderlehrgänge teilzunehmen um seinen Befähigungsschein zu erhalten. | Spätestens alle fünf Jahre hat der Sprengberechtigte am Lehrgang „Sprengen II für SprengÂberechtigte (Wiederholungslehrgang)“ (Spez 39a) oder einem der Sonderlehrgänge teilzunehmen um seinen Befähigungsschein zu erhalten. | ||
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*ADR und [[w:GGVSE] | *ADR und [[w:GGVSE] | ||
*Dienstanweisungen des THW, | *Dienstanweisungen des THW, | ||
*ggf. das [[ | *ggf. das [[w:Waffengesetz_(Deutschland)|Waffengesetz]] und | ||
*ggf. das [[ | *ggf. das [[w:Kriegswaffenkontrollgesetz]]. | ||
Er beantragt die Sprengungen bei der [[ApLV Sprengen]] (Aufsichtsperson des Landesverbands), zeigt sie bei den Behörden (Ordnungsamt und Dezernat 44 bei der Bezirksregierung) an. Nach der THW-internen Genehmigung und unter Einhaltung der Auflagen der Behörden führt er verantwortlich die Sprengungen durch. | Er beantragt die Sprengungen bei der [[ApLV Sprengen]] (Aufsichtsperson des Landesverbands), zeigt sie bei den Behörden (Ordnungsamt und Dezernat 44 bei der Bezirksregierung) an. Nach der THW-internen Genehmigung und unter Einhaltung der Auflagen der Behörden führt er verantwortlich die Sprengungen durch. |