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Stärke- und Ausstattungsnachweisung: Unterschied zwischen den Versionen

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Die '''Stärke-  und Ausstattungsnachweisung (StAN)''' legt fest, welche [[:Kategorie:Fahrzeug|Fahrzeuge]], Funktionen, [[:Kategorie:Ausstattung|Ausrüstungen]], Verbrauchsmaterialien und wie viele [[Helfer]] in den [[:Kategorie:Einheit|Einheiten]] planmäßig vorhanden sein sollen. Sie stellt sicher, das gleiche Einheiten deutschlandweit einen vergleichbaren taktischen Einsatzwert haben.   
Die '''Stärke-  und Ausstattungsnachweisung (StAN)''' legt fest, welche [[:Kategorie:Fahrzeug|Fahrzeuge]], Funktionen, [[:Kategorie:Ausstattung|Ausrüstungen]], Verbrauchsmaterialien und wie viele [[Helfer]] in den [[:Kategorie:Einheit|Einheiten]] planmäßig vorhanden sein sollen. Sie stellt sicher, dass gleiche Einheiten deutschlandweit einen vergleichbaren taktischen Einsatzwert haben.   


Eine '''StAN''' findet Verwendung bei Bundeswehr, [[Technisches Hilfswerk|Technischem Hilfswerk (THW)]], sowie anderen im  [[Katastrophenschutz]] aktiven Organisationen.
Eine '''StAN''' findet Verwendung bei Bundeswehr, [[Technisches Hilfswerk|Technischem Hilfswerk (THW)]], sowie anderen im  [[Katastrophenschutz]] aktiven Organisationen.


[[Kategorie:Ausstattung]]
[[Kategorie:Ausstattung]]
[[Kategorie:Verwaltung]]

Aktuelle Version vom 4. Mai 2021, 11:32 Uhr

Die Stärke- und Ausstattungsnachweisung (StAN) legt fest, welche Fahrzeuge, Funktionen, Ausrüstungen, Verbrauchsmaterialien und wie viele Helfer in den Einheiten planmäßig vorhanden sein sollen. Sie stellt sicher, dass gleiche Einheiten deutschlandweit einen vergleichbaren taktischen Einsatzwert haben.

Eine StAN findet Verwendung bei Bundeswehr, Technischem Hilfswerk (THW), sowie anderen im Katastrophenschutz aktiven Organisationen.