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Geschlossener Verband: Unterschied zwischen den Versionen
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Der Verband muss als solcher zu erkennen sein. Dies wird im [[Technisches Hilfswerk|Technischen Hilfswerk]] durch Flaggen in verschiedenen Farben erreicht. | |||
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Ab einer Fahrzeuganzahl von 30 muss der Verband von entsprechender Behörde genehmigt werden. | |||
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==Literatur== | |||
*[[Literatur#Fz-DV_THW|Fz-DV THW]] | |||
*[[Literatur#STVO27|§27 StVO]] | |||
[[Kategorie:Einsatz]] | [[Kategorie:Einsatz]] |
Aktuelle Version vom 15. Juli 2020, 09:32 Uhr
Nach §27 StVO werden Fahrzeugkolonnen, die als geschlossener Verband erkennbar sind, unter bestimmten Voraussetzungen, wie ein einziges Fahrzeug angesehen. Dies bedeutet zum Beispiel, dass alle Fahrzeuge der Kolonne eine Ampel passieren können wenn das erste Fahrzeug diese bei Grün passiert, auch wenn zwischendurch die Ampel umspringt (auch ohne Inanspruchnahme von Wegerecht).
Abstände und Geschwindigkeit[Bearbeiten]
- Stadt: 15m Abstand
- Landstraße: 50m Abstand, Durschschnittgeschwindigkeit 50km/h
- Autobahn: 100m Abstand, Durschschnittgeschwindigkeit 60km/h
Flaggen[Bearbeiten]
Der Verband muss als solcher zu erkennen sein. Dies wird im Technischen Hilfswerk durch Flaggen in verschiedenen Farben erreicht.
Flaggenfarbe | Bedeutung |
---|---|
blau | Alle Fahrzeuge des Verbandes |
grün | letztes Fahrzeug |
gelb | Fahrzeug das sich aufgrund von defekt nicht mehr selbst bewegen kann |
rot | Fahrzeug das das "gelbe" Fahrzeug abschleppt |
Ab einer Fahrzeuganzahl von 30 muss der Verband von entsprechender Behörde genehmigt werden.