Du möchtest helfen ?
gewusst wie !
Es handelt sich beim THWiki (u.a. zu erreichen unter http://www.thwiki.org) um keine offizielle Seite der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk. Das THWiki wird ausschließlich von privaten Personen betrieben und erhält auch keine Unterstützung durch die BA THW.

Landesjugendleiter: Unterschied zwischen den Versionen

Aus THWiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen
(neu geschrieben)
 
K (Link berichtigt)
 
(Eine dazwischenliegende Version von einem anderen Benutzer wird nicht angezeigt)
Zeile 1: Zeile 1:
Der '''Landesjugendleiter''' ist der Vorsitzende der [[Landesjugend]] eines Bundeslandes.
Der '''Landesjugendleiter''' ist der Vorsitzende der [[THW-Jugend#Landesebene|Landesjugend]] eines Bundeslandes.


== Aufgaben ==
== Aufgaben ==
Der '''Landesjugendleiter''' ist der Geschäftsführer der Landesjugend. Zusammen mit seinem Stellvertreter führt er die administrativen Aufgaben der Landesjugend durch, beantwortet Post, trifft Entscheidungen und legt den [[Landesjugendausschuss#Delegiertenschlüssel|Delegiertenschlüssel]] für den [[Landesjugendausschuss]] fest. Außerdem muss der Landesjugendleiter den Haushalt der Landesjugend verwalten, und darauf achten, dass dieser nicht ins Minus kommt.
Der '''Landesjugendleiter''' ist der Geschäftsführer der Landesjugend. Zusammen mit seinem Stellvertreter führt er die administrativen Aufgaben der Landesjugend durch, beantwortet Post, trifft Entscheidungen und legt den [[Landesjugendausschuss#Delegiertenschlüssel|Delegiertenschlüssel]] für den [[Landesjugendausschuss]] fest. Außerdem muss der Landesjugendleiter den Haushalt der Landesjugend verwalten, und darauf achten, dass dieser nicht ins Minus kommt.
Eine weitere Aufgabe des Landesjugendleiters ist die Organisation des [[Landesjugendlager]]s für das jeweilige Bundesland


== Sonstiges ==
== Sonstiges ==

Aktuelle Version vom 2. September 2014, 11:57 Uhr

Der Landesjugendleiter ist der Vorsitzende der Landesjugend eines Bundeslandes.

Aufgaben[Bearbeiten]

Der Landesjugendleiter ist der Geschäftsführer der Landesjugend. Zusammen mit seinem Stellvertreter führt er die administrativen Aufgaben der Landesjugend durch, beantwortet Post, trifft Entscheidungen und legt den Delegiertenschlüssel für den Landesjugendausschuss fest. Außerdem muss der Landesjugendleiter den Haushalt der Landesjugend verwalten, und darauf achten, dass dieser nicht ins Minus kommt.

Eine weitere Aufgabe des Landesjugendleiters ist die Organisation des Landesjugendlagers für das jeweilige Bundesland

Sonstiges[Bearbeiten]

Um Landesjugendleiter zu werden, muss man sich vom Landesjugendausschuss wählen lassen. Man bleibt 2 Jahre im Amt, und kann dann entweder wiedergewählt werden, oder man wird abgewählt.