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Der Ortsjugendbeauftragte soll die Interessen der einzelnen Junghelfer fördern und hat eine Vorbildfunktion inne, die er niemals vernachlässigen darf. | |||
Selbstverständlich sind hierbei die gesetzlichen Bestimmungen nicht außer Acht zu lassen. | |||
Bezüglich des | Bezüglich des [[THW-Jugend|THW-Jugend e.V.]] ist der Ortsjugendbeauftragte der Ansprechpartner für den Ortsverband. Er arbeitet auch Seite an Seite mit dem [[Beauftragter für Öffentlichkeitsarbeit]] (BÖ) zusammen, wenn es um Nachwuchswerbung geht. | ||
== Qualifikation == | == Qualifikation == | ||
=== persönliche Voraussetzungen === | === persönliche Voraussetzungen === | ||
Der | Der Ortsjugendbeauftragte muss gut mit Kindern und Jugendlichen umgehen können und über keine relevanten Vorstrafen verfügen. Erzieherische Aus- oder Vorbildungen oder Erfahrungen sind wünschenswert, jedoch kein Muss. | ||
=== Lehrgänge und Prüfungen === | === Lehrgänge und Prüfungen === | ||
Der Ortsjugendbeauftragte muss zwei Lehrgänge absolviert haben, um endgültig berufen zu werden. | |||
Nach OV-[[Stärke- und Ausstattungsnachweisung|StAN]] sind das folgende Lehrgänge: | |||
* Modul "Jugendbetreuer" | |||
* Modul "[[THWin]]" | |||
Zusätzlich gibt es noch diverse andere Lehrgänge wie Zeltlagerplanung oder Gruppenpädagogik. | |||
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Aktuelle Version vom 21. Dezember 2019, 00:26 Uhr
Aufgaben[Bearbeiten]
Der Ortsjugendbeauftragte (OJB)-ehemals Jugendbetreuer- ist für die Jugendarbeit im Ortsverband zuständig.
Er betreut die Junghelfer und bildet sie in den verschiedenen Themenbereichen des THWs aus. Die Ausbildung wird dem Alter und dem Können der Jugendlichen angepasst und mit dem Ausbildungsbeauftragten abgesprochen. Die aktiven Helfer des Ortsverbandes unterstützen den Jugendbetreuer bei der Ausbildung. Der Ortsjugendbeauftragte soll die Interessen der einzelnen Junghelfer fördern und hat eine Vorbildfunktion inne, die er niemals vernachlässigen darf.
Selbstverständlich sind hierbei die gesetzlichen Bestimmungen nicht außer Acht zu lassen.
Bezüglich des THW-Jugend e.V. ist der Ortsjugendbeauftragte der Ansprechpartner für den Ortsverband. Er arbeitet auch Seite an Seite mit dem Beauftragter für Öffentlichkeitsarbeit (BÖ) zusammen, wenn es um Nachwuchswerbung geht.
Qualifikation[Bearbeiten]
persönliche Voraussetzungen[Bearbeiten]
Der Ortsjugendbeauftragte muss gut mit Kindern und Jugendlichen umgehen können und über keine relevanten Vorstrafen verfügen. Erzieherische Aus- oder Vorbildungen oder Erfahrungen sind wünschenswert, jedoch kein Muss.
Lehrgänge und Prüfungen[Bearbeiten]
Der Ortsjugendbeauftragte muss zwei Lehrgänge absolviert haben, um endgültig berufen zu werden.
Nach OV-StAN sind das folgende Lehrgänge:
- Modul "Jugendbetreuer"
- Modul "THWin"
Zusätzlich gibt es noch diverse andere Lehrgänge wie Zeltlagerplanung oder Gruppenpädagogik.