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Einsatzleiter: Unterschied zwischen den Versionen

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Aufgaben des Einsatzleiters:
Der Einsatzleiter ist Teil der [[Einsatzleitung]].
 
Er oder Sie hat folgende Aufgaben:
*Verantwortlich für die Einsatzdurchführung
*Verantwortlich für die Einsatzdurchführung
*Leitung der unterstellten Einsatzkräfte
*Erkundung und Beurteilung der Lage
*Erkundung und Beurteilung der Lage
*Leitung der unterstellten Einsatzkräfte
*Sicherstellung des Einsatzerfolges
*Sicherstellung des Einsatzerfolges
*Koordinination der an der Gefahrenabwehr beteiligten Stellen
*Koordinination der an der Gefahrenabwehr beteiligten Stellen
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*Nachbereitung nach belastenden Einsätzen
*Nachbereitung nach belastenden Einsätzen
*Erstellung der Abschlussmeldung
*Erstellung der Abschlussmeldung
Auf Grund gestzlicher Bestimmung kann er außerdem folgende Befugnisse gegenüber Dritten haben:
*das Heranziehen von Personen und Hilfsmitteln zur Hilfeleistung;
*das Betreten und Räumen von Grundstücken, baulichen Anlagen und Schiffen
*das Durchführen von Absperrmaßnahmen
*das Festhalten eigengefährdeter Personen
*das zeitbefristete Stilllegen von Produktionsanlagen
==Quellen==
[[Literatur#Feuerwehr-Dienstvorschriften|FwDV 100]]
[[Kategorie:Einsatz]]

Aktuelle Version vom 6. März 2017, 23:46 Uhr

Der Einsatzleiter ist Teil der Einsatzleitung.

Er oder Sie hat folgende Aufgaben:

  • Verantwortlich für die Einsatzdurchführung
  • Leitung der unterstellten Einsatzkräfte
  • Erkundung und Beurteilung der Lage
  • Sicherstellung des Einsatzerfolges
  • Koordinination der an der Gefahrenabwehr beteiligten Stellen
  • Sicherstellung der Versorgung
  • Ausübung der Fachaufsicht
  • Wiederherstellung der Einsatzbereitschaft
  • Nachbereitung nach belastenden Einsätzen
  • Erstellung der Abschlussmeldung

Auf Grund gestzlicher Bestimmung kann er außerdem folgende Befugnisse gegenüber Dritten haben:

  • das Heranziehen von Personen und Hilfsmitteln zur Hilfeleistung;
  • das Betreten und Räumen von Grundstücken, baulichen Anlagen und Schiffen
  • das Durchführen von Absperrmaßnahmen
  • das Festhalten eigengefährdeter Personen
  • das zeitbefristete Stilllegen von Produktionsanlagen

Quellen[Bearbeiten]

FwDV 100