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Im Rahmen der [[Grundausbildung]] ist die erfolgreiche Teilname an einem mindestens 16 Stunden umfassenden Erste-Hilfe-Kurs Pflicht. Zur Kontrolle muss der [[Helferanwärter]] zur Prüfung einen gültigen Erste-Hilfe-Schein vorlegen können.
Im Rahmen der [[Grundausbildung]] ist die erfolgreiche Teilnahme an einem mindestens 8 Stunden umfassenden Erste-Hilfe-Kurs Pflicht. Zur Kontrolle muss der [[Helferanwärter]] zur Prüfung einen gültigen Erste-Hilfe-Schein vorlegen können.


Der Erste-Hilfe-Kurs sollte dann möglichst alle 2 Jahre wiederholt oder jedes Jahr durch ein Training aufgefrischt werden. Dies ist aber keine Pflicht und wird daher auch nicht kontrolliert.
Der Erste-Hilfe-Kurs sollte dann möglichst alle 2 Jahre wiederholt oder jedes Jahr durch ein Training aufgefrischt werden. Dies ist aber keine Pflicht und wird daher auch nicht kontrolliert.
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[[Kategorie:Ausbildung]]
[[Kategorie:Ausbildungsinhalt]]
[[Kategorie:Rettung]]

Aktuelle Version vom 5. Juni 2025, 17:37 Uhr

Im Rahmen der Grundausbildung ist die erfolgreiche Teilnahme an einem mindestens 8 Stunden umfassenden Erste-Hilfe-Kurs Pflicht. Zur Kontrolle muss der Helferanwärter zur Prüfung einen gültigen Erste-Hilfe-Schein vorlegen können.

Datei:Recovery position.jpg
Stabile Seitenlage

Der Erste-Hilfe-Kurs sollte dann möglichst alle 2 Jahre wiederholt oder jedes Jahr durch ein Training aufgefrischt werden. Dies ist aber keine Pflicht und wird daher auch nicht kontrolliert.

Ein aktuelles Training sollte insbesondere aktuell erfolgen, da seit 2007 die neuen Wiederbelebungsrichtlinien gelehrt werden. (u.a. 30:2 bei HLW und die neue stabile Seitenlage)

Weitergehende Qualifikationen, wie die w:Sanitätsausbildungen A, B oder C oder berufliche Qualifikationen wie w:Rettungssanitäter oder -assistent werden natürlich auch anerkannt.

In der jeweiligen Gruppe gibt es die StAN-Position Sanitätshelfer, der sich im Bedarfsfall um verletzte Helfer seiner Gruppe kümmert.

Wichtige Lehrinhalte aller EH-Kurse sind: