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Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe: Unterschied zwischen den Versionen
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*[[w:Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe]] | *[[w:Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe]] | ||
*[http://www.bbk.bund.de/cln_027/nn_398002/DE/01__BBK/01__Aufgaben/Aufgaben__node.html__nnn=true Seite des BBK] | *[http://www.bbk.bund.de/cln_027/nn_398002/DE/01__BBK/01__Aufgaben/Aufgaben__node.html__nnn=true Seite des BBK] | ||
[[Kategorie:Organisation]] |
Aktuelle Version vom 16. März 2017, 00:00 Uhr
Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) ist eine Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern und das zentrale Organisationselement für die zivile Sicherheit. Es wurde am 1. Mai 2004 geschaffen um den zivilen Bevölkerungsschutz als eine weitere Säule neben Polizei, Bundeswehr und Diensten im nationalen Sicherheitskonzept zu verankern.
Aufgaben und Ziele[Bearbeiten]
Das Bundesamt ist für die Umsetzung der Pflichten des Bundes im Bevölkerungsschutz zuständig und hat vor allem koordinatorische Funktion. Konkret ist das:
- Koordination der Kommunikation des Bundes mit Ländern und Gemeinden, der Privatwirtschaft und der Bevölkerung über Vorsorgeplanung und aktuelle Bedrohungen
- Unterstützung des Managements von Einsatzkräften des Bundes und anderer öffentlicher und privater Ressourcen bei großflächigen Gefahrenlagen
- Koordinierung des Schutzes der Bevölkerung gegen Massenvernichtungswaffen und des Schutzes kritischer Infrastruktur
- Ausbildung der Führungskräfte aller Verwaltungsebenen im Bevölkerungsschutz
- für die Koordinierung von Bund, Ländern, Feuerwehren und privaten Hilfsorganisationen bei der Wahrnehmung internationaler humanitärer Aufgaben und in der zivil-militärischen Zusammenarbeit.
- Zusammenfassung, Bewertung und Darstellung verschiedenster Informationsquellen zu einer einheitlichen Gefahrenlage