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Bereichsausbildung Kraftfahrwesen: Unterschied zwischen den Versionen

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Zur Erschwerung sind in diesem Beispiel die Spiegel des Fahrzeuges verhängt.]]
Zur Erschwerung sind in diesem Beispiel die Spiegel des Fahrzeuges verhängt.]]
Durch bestehen der '''Bereichsausbildung Kraftfahrwesen''' und dem Erhalt einer THW-[[Fahrgenehmigung]] ist der [[Helfer]], unter Berücksichtigung seiner zivilen [[w:F%C3%BChrerschein_und_Fahrerlaubnis|Führerscheines]], berechtigt THW eigene [[:Kategorie:Fahrzeug|Fahrzeuge]] im Auftrag des THW zu führen.
Durch Bestehen der '''Bereichsausbildung Kraftfahrwesen''' und den Erhalt einer THW-[[Fahrgenehmigung]] ist der [[Helfer]], unter Berücksichtigung seines zivilen [[w:F%C3%BChrerschein_und_Fahrerlaubnis|Führerscheines]], berechtigt THW-[[:Kategorie:Fahrzeug|Fahrzeuge]] im Auftrag des THW zu führen.


Zur Klassifizierung der Fahrzeuge, nutzt das THW nutzt [[w:Führerschein_und_Fahrerlaubnis#EU-Fahrerlaubnisklassen|EU-Fahrerlaubnisklassen]].
Zur Klassifizierung der Fahrzeuge nutzt das THW die [[w:Führerschein_und_Fahrerlaubnis#EU-Fahrerlaubnisklassen|EU-Fahrerlaubnisklassen]].
 
Der [[Kraftfahrer]](die Kraftfahrerin) muss jährlich an einer [[Kraftfahrerbelehrung]] teilnehmen und ist verpflichtet seine zivile Fahrerlaubnis vorzulegen, um seine THW-[[Fahrgenehmigung]] zu behalten.


Die [[Bereichsausbildung]] besteht aus zwei Teilen:
Die [[Bereichsausbildung]] besteht aus zwei Teilen:


==Inhalt Teil 1==
==Inhalt Teil 1==
[[Bild:Mercedes-g.jpg|thumb|[[:Kategorie:Fahrzeug|Fahrzeug]] des THW das der Klasse B entspricht]]
[[File:THW Pkw MB G.jpg|thumb|[[:Kategorie:Fahrzeug|Fahrzeug]] des THW, das der Klasse B entspricht]]
[[Bild:Mlw1 neuer.jpg|thumb|[[:Kategorie:Fahrzeug|Fahrzeug]] [[MLW]] des THW das der Klasse C1 entspricht]]
[[File:Mlw1 bad oldesloe thw.jpg|thumb|[[:Kategorie:Fahrzeug|Fahrzeug]] ([[MLW]]) des THW, das der Klasse C1 entspricht]]
Dauer 24 Unterrichtsstunden für Fahrzeuge der Klasse B
Dauer: 24 Unterrichtsstunden für Fahrzeuge der Klasse B


*Theorie:
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**Inhalt der [[w:StVO]] und [[w:StVZO]]
**Inhalt der [[w:StVO]] und [[w:StVZO]]
**Anwendung von [[Fahrtenbuch]] und [[Schadensmeldung]]
**Anwendung von [[Fahrtenbuch]] und [[Schadensmeldung]]
**Wege und Sonderrechte laut [[w:StVO]]
**Sonderrechte und Wegerecht laut [[w:StVO]]
**Sicherheitsbestimmungen
**Sicherheitsbestimmungen
**Ausführen der Arbeiten gemäß [[MatE]] OV am Kfz
**Ausführen der Arbeiten gemäß [[Materialerhaltungsstufe]] OV am Kfz
**[[Ladungssicherung]]
**[[Ladungssicherung]]
**Überprüfen der Verkehrs- und Betriebssicherheit des Kfz nach [[UVV]]
**Überprüfen der Verkehrs- und Betriebssicherheit des Kfz nach [[UVV]]
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** Abschleppen/Schleppen von Fahrzeugen
** Abschleppen/Schleppen von Fahrzeugen
** Verhalten bei Unfällen im Straßenverkehr
** Verhalten bei Unfällen im Straßenverkehr
** [[w:WOLKE-Schema]]
*Praxis:
*Praxis:
**Rangieren mit [[Einweiser]]
**Rangieren mit [[Einweiser]]
**Fahren mit [[Sicherungssposten]]
**Fahren mit [[Sicherungsposten]]
**Führen eines Fahrzeuges
**Führen eines Fahrzeuges
**Einweisen eines Fahrzeuges per [[Übermittlungszeichen]]
**[[Handzeichen|Übermittlungszeichen]] zum Einweisen
<gallery>
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bild:uebermittlungszeichen_absitzen.jpg|Absitzen
bild:uebermittlungszeichen_absitzen.jpg|Absitzen
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==Inhalt Teil 2==
==Inhalt Teil 2==
[[Bild:Gkw1 dresden.jpg|thumb|[[:Kategorie:Fahrzeug|Fahrzeug]] des THW das der Klasse C entspricht]]
[[File:MB 1417 THW.jpg|thumb|[[:Kategorie:Fahrzeug|Fahrzeug]] des THW, das der Klasse C entspricht]]
[[File:THW LKW Kipper Reserverad und gekipptes Fahrerhaus.jpg|thumb]]
Ergänzend zum Teil 1 bezieht sich dieser Teil mit weiteren 8 Unterrichtsstunden auf die Fahrzeuge der Klasse C1 und höher.
Ergänzend zum Teil 1 bezieht sich dieser Teil mit weiteren 8 Unterrichtsstunden auf die Fahrzeuge der Klasse C1 und höher.
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*Theorie:
**...
*Praxis:
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**Einweisung in die Seilwinde


==Führerschein==
==Führerschein==
Je nach Bedarf der [[Ortsverband|Ortsverbände]] ist es Helfern in rücksprache mit dem [[Geschäftsführerbereich]] und [[Landesverband]] möglich mit Hilfe des THWs einen Zivilen Führerschein für die Klasse CE zu erwerben. Das THW übernimmt dabei in der Regel die Kosten für Minimale Ausbildung.
Sollte ein [[Ortsverband]] seiner [[Regionalstelle]] den Bedarf von weiteren CE Fahrern melden, wird die Regionalstelle dies prüfen und bei Bedarf die Ausbildung eines Helfers zum Erwerb der Führerscheinklasse CE unterstützen.
Sollte der Helfer mehrere Anläufe für eine Prüfung benötigen oder mehr Fahrstunden als das Gesetzliche Minimum in Anspruch nehmen, muss sich der Helfer an den Kosten beteiligen.
 
Als Gegenleistung muss sich der Helfer für 5 Jahre ab Erhalt des Führerscheins für das THW verpflichten. Bereits geleistete Jahre werden dabei nicht berücksichtigt.
Diese Unterstützung ist im THW jeder Regionalstelle selbst überlassen und wird nicht von der Leitung vorgegeben. Oft sieht die Unterstützung so aus, das der Helfer in einem engen Zeitfenster die theoretische und praktische Prüfung bestehen muss und die RSt die Mindestkosten übernimmt.
 
Der THW Helfer muss zusätzliche Kosten die z.B. durch Anfallen weiterer Fahrstunden oder Wiederholen der Prüfung entstehen selbst tragen und sich für 5 Jahre ab Erhalt des Führerscheins dem THW verpflichten.
 
==Literatur==
*[[Literatur#Handbuch:_Kraftfahrwesen_im_THW|Handbuch: Kraftfahrwesen im THW]]


[[Kategorie:Ausbildung]]
[[Kategorie:Bereichsausbildung|Kraftfahrwesen]]

Aktuelle Version vom 13. Januar 2018, 02:48 Uhr

Das Zusammenspiel zwischen Fahrzeugführer und Einweiser muss so gut sein, das der Fahrzeugführer das Fahrzeug nur über Anweisungen durch den Einweisenden steuern kann. Zur Erschwerung sind in diesem Beispiel die Spiegel des Fahrzeuges verhängt.

Durch Bestehen der Bereichsausbildung Kraftfahrwesen und den Erhalt einer THW-Fahrgenehmigung ist der Helfer, unter Berücksichtigung seines zivilen Führerscheines, berechtigt THW-Fahrzeuge im Auftrag des THW zu führen.

Zur Klassifizierung der Fahrzeuge nutzt das THW die EU-Fahrerlaubnisklassen.

Der Kraftfahrer(die Kraftfahrerin) muss jährlich an einer Kraftfahrerbelehrung teilnehmen und ist verpflichtet seine zivile Fahrerlaubnis vorzulegen, um seine THW-Fahrgenehmigung zu behalten.

Die Bereichsausbildung besteht aus zwei Teilen:

Inhalt Teil 1[Bearbeiten]

Fahrzeug des THW, das der Klasse B entspricht
Fahrzeug (MLW) des THW, das der Klasse C1 entspricht

Dauer: 24 Unterrichtsstunden für Fahrzeuge der Klasse B

Inhalt Teil 2[Bearbeiten]

Fahrzeug des THW, das der Klasse C entspricht
THW LKW Kipper Reserverad und gekipptes Fahrerhaus.jpg

Ergänzend zum Teil 1 bezieht sich dieser Teil mit weiteren 8 Unterrichtsstunden auf die Fahrzeuge der Klasse C1 und höher.

  • Praxis:
    • Einweisung in die Seilwinde

Führerschein[Bearbeiten]

Sollte ein Ortsverband seiner Regionalstelle den Bedarf von weiteren CE Fahrern melden, wird die Regionalstelle dies prüfen und bei Bedarf die Ausbildung eines Helfers zum Erwerb der Führerscheinklasse CE unterstützen.

Diese Unterstützung ist im THW jeder Regionalstelle selbst überlassen und wird nicht von der Leitung vorgegeben. Oft sieht die Unterstützung so aus, das der Helfer in einem engen Zeitfenster die theoretische und praktische Prüfung bestehen muss und die RSt die Mindestkosten übernimmt.

Der THW Helfer muss zusätzliche Kosten die z.B. durch Anfallen weiterer Fahrstunden oder Wiederholen der Prüfung entstehen selbst tragen und sich für 5 Jahre ab Erhalt des Führerscheins dem THW verpflichten.

Literatur[Bearbeiten]