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Leitkegel: Unterschied zwischen den Versionen

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Leitkegel sind verbreitete Hilfsmittel zur Verkehrssicherung.
[[File:Pylon 01 KMJ.jpg|thumb|Leitkegel]]
Der '''Leitkegel''' ist das verbreiteste Hilfsmittel zur Verkehrssicherung.


Sie werden u.a. als Absperrgerät für Arbeits-, Schaden- und Unfallstellen eingesetzt. Leitkegel (Zeichen 610) gehören gemäß Â§ 43 StVO zu den Verkehrseinrichtungen. Die Gestaltung ist durch das Bundesministerium für Verkehr festgelegt.[1] Demnach sind sie voll retroreflektierend auszuführen, mit Ausnahme der 30 cm hohen Leitkegel. Bei diesen sind fluoreszierende rote Ringe ausreichend.  
Sie werden u.a. als Absperrgerät für Arbeits-, Schaden- und Unfallstellen eingesetzt. Leitkegel (Zeichen 610) gehören gemäß § 43 StVO zu den Verkehrseinrichtungen. Die Gestaltung ist durch das Bundesministerium für Verkehr festgelegt.[1] Demnach sind sie voll retroreflektierend auszuführen, mit Ausnahme der 30 cm hohen Leitkegel. Bei diesen sind fluoreszierende rote Ringe ausreichend.  


Leitkegel sind in folgenden Größen für unterschiedliche Zwecke zugelassen:  
Leitkegel sind in folgenden Größen für unterschiedliche Zwecke zugelassen:  
30 cm    für Markierungsarbeiten
*30 cm    für Markierungsarbeiten
50 cm    für alle Straßen außer Autobahnen
*50 cm    für alle Straßen außer Autobahnen
75 cm    für Autobahnen
*75 cm    für Autobahnen
100 cm  für innerörtliche Straßen im Schienenbereich
*100 cm  für innerörtliche Straßen im Schienenbereich


Bei Leitkegeln der Größe 75 cm und 100 cm ist das Aufsetzen eines gelben Blitzlichtes zulässig.
Bei Leitkegeln der Größe 75 cm und 100 cm ist das Aufsetzen eines gelben Blitzlichtes zulässig.
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Einzelnachweise [Bearbeiten]
==Literatur==
* [[Literatur#RSA]]


  1. ↑ RSA, Richtlinie für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen, Fassung 02.1995
==Weblinke==
* [[w:Leitkegel]] bei Wikipedia
 
[[Kategorie:Ausstattung]]
[[Kategorie:Ausstattung B1]]
[[Kategorie:Ausstattung B2]]

Aktuelle Version vom 26. Februar 2017, 19:26 Uhr

Leitkegel

Der Leitkegel ist das verbreiteste Hilfsmittel zur Verkehrssicherung.

Sie werden u.a. als Absperrgerät für Arbeits-, Schaden- und Unfallstellen eingesetzt. Leitkegel (Zeichen 610) gehören gemäß § 43 StVO zu den Verkehrseinrichtungen. Die Gestaltung ist durch das Bundesministerium für Verkehr festgelegt.[1] Demnach sind sie voll retroreflektierend auszuführen, mit Ausnahme der 30 cm hohen Leitkegel. Bei diesen sind fluoreszierende rote Ringe ausreichend.

Leitkegel sind in folgenden Größen für unterschiedliche Zwecke zugelassen:

  • 30 cm für Markierungsarbeiten
  • 50 cm für alle Straßen außer Autobahnen
  • 75 cm für Autobahnen
  • 100 cm für innerörtliche Straßen im Schienenbereich

Bei Leitkegeln der Größe 75 cm und 100 cm ist das Aufsetzen eines gelben Blitzlichtes zulässig.

Leitkegel sind leicht transportabel und stapelbar. Sie können gefahrlos überfahren werden und sind für kurzfristige Absperrmaßnahmen geeignet. Seit einiger Zeit gibt es auch faltbare Leitkegel, teilweise mit Beleuchtung, auf dem Markt.


Literatur[Bearbeiten]

Weblinke[Bearbeiten]