Bediener Motorsäge: Unterschied zwischen den Versionen
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Der '''Bediener Motorsägen''' (BedMotSä) ist eine [[Zusatzfunktion]], die gemäß [[StAN]] für jeweils zwei Helfer der [[Bergungsgruppe 1|Bergungsgruppen 1]] und [[Bergungsgruppe 2|2]] vorgesehen ist. Ihre Aufgabe besteht darin Arbeiten mit der [[Kettenmotorsäge]] durchzuführen. Dies beinhaltet unter anderem auch, unter Spannung stehendes Holz, wie etwa umgestürzte Bäume zu bearbeiten. | |||
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Von der Ersteinführung dieser Zusatzfunktion (ca. 2008) bis zur Umbenennung 2010 in Bediener Motorsäge wurde die Position Motorsägenführer (MotSäFü) genannt. | Von der Ersteinführung dieser Zusatzfunktion (ca. 2008) bis zur Umbenennung 2010 in Bediener Motorsäge wurde die Position Motorsägenführer (MotSäFü) genannt. | ||
==Aufgaben== | ==Aufgaben== | ||
Die Aufgaben des Bediener | Die Aufgaben des Bediener Motorsägen bestehen | ||
*im Bearbeiten einzelner umgefallener Bäume, die auch unter Spannung stehen können, | *im Bearbeiten einzelner umgefallener Bäume, die auch unter Spannung stehen können, | ||
*im Fällen und | *im Fällen und Entasten einzelner angeschlagener Bäume, | ||
*im Beseitigen von Wind-, Schnee- und Eisbruch unter Beachtung der geltenden Unfallverhütungsvorschriften, | *im Beseitigen von Wind-, Schnee- und Eisbruch unter Beachtung der geltenden Unfallverhütungsvorschriften, | ||
*im Überprüfen und Warten der Ausstattung der Kettenmotorsäge seiner [[Teileinheit]]. | *im Überprüfen und Warten der Ausstattung der Kettenmotorsäge seiner [[Teileinheit]]. | ||
==Ausbildung== | ==Ausbildung== | ||
Seit Februar 2015 ist die Aus- und Fortbildung für Bediener von Kettensägen in der "THW-Dienstvorschrift 423, Nutzung von Kettensägen" <ref>[https://extranet.thw.de/SharedDocs/Downloads/THW-Extranet/DE/Verwaltung-Behoerde/Verwaltung/Rechtsgrundlagen/Kompetenzentwicklung/dv_423_2015_kettensaegen.pdf?__blob=publicationFile THW-Dienstvorschrift 423, Nutzung von Kettensägen]</ref> geregelt. | |||
Um die Funktion des Bediener Motorsägen zu bekleiden ist es Voraussetzung, dass man über die [[Bereichsausbildung]] zum Bediener Motorsägen das Modul B oder über eine externe Ausbildung das Modul B gemäß DGUV Information 214-059<ref>[http://www.kuvb.de/fileadmin/daten/dokumente/GBI/Feuerwehr/Informationen/DGUV-Information_214-059__Ausbildung-Arbeiten_mit_der_Motorsäge_2014_.pdf DGUV Information 214-059]</ref> erlangt hat. Die Inhalte der THW-Ausbildung und der DGUV-Regelung wurden weitestgehend angeglichen, um eine Vereinfachung und Möglichkeit der gegenseitigen Anerkennung zu schaffen. | |||
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Eine Ausbildung im THW in dem Modul D ist nicht vorgesehen, da das | Das Modul FA kann auch durch Helfer anderer [[Einheit|Einheiten]] als den genannten absolviert werden. | ||
Eine Ausbildung im THW in dem Modul C ist nicht notwendig, um als Bediener Motorsägen qualifiziert zu sein, da im THW in der Regel keine Drehleitern und Hubarbeitsbühnen vorhanden sind. | |||
Eine Ausbildung im DGUV-Modul D ist im im THW nicht vorgesehen, da das stückweise Abtragen von Bäumen keine Einsatzoption des THW darstellt. Diese Ausbildung kann aber extern absolviert werden und wird vom THW anerkannt. | |||
Näheres zur Bereichsausbildung zum Bediener Motorsägen regeln entsprechende Vorschriften.<ref>[https://extranet.thw.de/THW-Extranet/DE/Kompetenzentwicklung/Ausbildungsstufe-II/Bereichsausbildung/Bediener-Motorsaegen/bediener_motorsaegen_node.html Ausbildungsunterlagen im THW-Extranet]</ref> | |||
==THW-Motorsägenschein== | ==THW-Motorsägenschein== | ||
Auf Grund der Nachweispflicht über den Ausbildungsstand hat das THW den sogenannten THW-Motorsägenschein eingeführt. Auf diesen etwa Scheckkarten großen Ausweis ist der Ausbildungsstand des Inhabers vermerkt. Der Schein ist nur in Verbindung mit dem [[Dienstausweis|THW-Dienstausweis]] gültig und muss stets bei Arbeiten mit der Kettenmotorsäge mitgeführt werden. Der THW-Motorsägenschein verliert seine Gültigkeit, wenn die jährliche Unterweisung nicht dokumentiert ist. | Auf Grund der Nachweispflicht über den Ausbildungsstand hat das THW den sogenannten THW-Motorsägenschein eingeführt. Auf diesen etwa Scheckkarten großen Ausweis ist der Ausbildungsstand des Inhabers vermerkt. Der Schein ist nur in Verbindung mit dem [[Dienstausweis|THW-Dienstausweis]] gültig und muss stets bei Arbeiten mit der Kettenmotorsäge mitgeführt werden. Der THW-Motorsägenschein verliert seine Gültigkeit, wenn die jährliche Unterweisung nicht dokumentiert ist. | ||
== | ==Einzelnachweise== | ||
<references /> | |||
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[[Kategorie:Ortsverband & Helfer]] | [[Kategorie:Ortsverband & Helfer]] | ||
[[Kategorie:Aus- und Fortbildung]] | |||
[[Kategorie:Bereichsausbildung]] | |||
[[Kategorie:Holzbearbeitung]] |
Aktuelle Version vom 13. März 2017, 22:18 Uhr
Der Bediener Motorsägen (BedMotSä) ist eine Zusatzfunktion, die gemäß StAN für jeweils zwei Helfer der Bergungsgruppen 1 und 2 vorgesehen ist. Ihre Aufgabe besteht darin Arbeiten mit der Kettenmotorsäge durchzuführen. Dies beinhaltet unter anderem auch, unter Spannung stehendes Holz, wie etwa umgestürzte Bäume zu bearbeiten.
Von der Ersteinführung dieser Zusatzfunktion (ca. 2008) bis zur Umbenennung 2010 in Bediener Motorsäge wurde die Position Motorsägenführer (MotSäFü) genannt.
AufgabenBearbeiten
Die Aufgaben des Bediener Motorsägen bestehen
- im Bearbeiten einzelner umgefallener Bäume, die auch unter Spannung stehen können,
- im Fällen und Entasten einzelner angeschlagener Bäume,
- im Beseitigen von Wind-, Schnee- und Eisbruch unter Beachtung der geltenden Unfallverhütungsvorschriften,
- im Überprüfen und Warten der Ausstattung der Kettenmotorsäge seiner Teileinheit.
AusbildungBearbeiten
Seit Februar 2015 ist die Aus- und Fortbildung für Bediener von Kettensägen in der "THW-Dienstvorschrift 423, Nutzung von Kettensägen" [1] geregelt.
Um die Funktion des Bediener Motorsägen zu bekleiden ist es Voraussetzung, dass man über die Bereichsausbildung zum Bediener Motorsägen das Modul B oder über eine externe Ausbildung das Modul B gemäß DGUV Information 214-059[2] erlangt hat. Die Inhalte der THW-Ausbildung und der DGUV-Regelung wurden weitestgehend angeglichen, um eine Vereinfachung und Möglichkeit der gegenseitigen Anerkennung zu schaffen.
DGUV-Modul | Themenbereiche | THW-Modul | Erwerb der Module im THW |
- | Grundkenntnisse, Bearbeiten von Bauholz am Boden | FA | Fachausbildung der Bergungsgruppen oder Fachgruppe Elektroversorgung |
A | Arbeiten im Trümmergelände, Stechschnitte durch Decken | A | Bereichsausbildung Bediener Motorsägen, Modul A |
B | Entasten von liegenden Bäumen, Fällen von Bäumen | B | Bereichsausbildung Bediener Motorsägen, Modul B |
C | Sägearbeiten auf Hubarbeitsbühnen/Drehleitern | C | Bereichsausbildung Bediener Motorsägen, Modul C |
D | Stückweises Abtragen von Bäumen | - | nicht vorgesehen |
Das Modul FA kann auch durch Helfer anderer Einheiten als den genannten absolviert werden.
Eine Ausbildung im THW in dem Modul C ist nicht notwendig, um als Bediener Motorsägen qualifiziert zu sein, da im THW in der Regel keine Drehleitern und Hubarbeitsbühnen vorhanden sind.
Eine Ausbildung im DGUV-Modul D ist im im THW nicht vorgesehen, da das stückweise Abtragen von Bäumen keine Einsatzoption des THW darstellt. Diese Ausbildung kann aber extern absolviert werden und wird vom THW anerkannt.
Näheres zur Bereichsausbildung zum Bediener Motorsägen regeln entsprechende Vorschriften.[3]
THW-MotorsägenscheinBearbeiten
Auf Grund der Nachweispflicht über den Ausbildungsstand hat das THW den sogenannten THW-Motorsägenschein eingeführt. Auf diesen etwa Scheckkarten großen Ausweis ist der Ausbildungsstand des Inhabers vermerkt. Der Schein ist nur in Verbindung mit dem THW-Dienstausweis gültig und muss stets bei Arbeiten mit der Kettenmotorsäge mitgeführt werden. Der THW-Motorsägenschein verliert seine Gültigkeit, wenn die jährliche Unterweisung nicht dokumentiert ist.
EinzelnachweiseBearbeiten
Funktionen im Technischen Zug | |
Gruppenführer | Truppführer | Zugführer | Zugtruppführer |