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Version vom 20. November 2006, 13:58 Uhr
Allgemein
Der Kraftfahrer ist für die Einsatzfähigkeit, des ihm zugeteilten Einsatzfahrzeuges zuständig.
Aufgaben
Der Kraftfahrer hat:
- das Einsatzfahrzeug gemäß geltender Vorschriften und Gesetze zu führen.
- das Einsatzfahrzeug auf Verkehrs- und Betriebssicherheit zu prüfen.
- Schäden und Verluste zu melden.
- auf Instandhaltung und Ersatzbeschaffung hinzuwirken.
- auf Einhaltung von Prüffristen zu achten.
- technischen Dienst der Materialerhaltungsstufe OV durchzuführen.
- die Ausgabe und Rücknahme von Gerät und Material durchzuführen und zu dokumentieren.
Qualifikation
- hohes Maß an Zuverlässigkeit und Verantwortungsbewußtsein
- Führerschein der Klasse B bzw. CE (je nach Positionierung)
- Basisausbildung I & III (Ladungssicherung, Seilwindenbetrieb, Fahren von Gliederzügen) Bereichsausbildung Kraftfahrer Teil 1 und 2