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Kraftfahrer: Unterschied zwischen den Versionen

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Der '''Kraftfahrer''' ist für die Einsatzfähigkeit, des ihm zugeteilten Einsatz[[:Kategorie:Fahrzeuge|fahrzeuges]] zuständig.
Der Kraftfahrer ist für die Einsatzfähigkeit, des ihm zugeteilten; Einsatzfahrzeuges zuständig.
 
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# das Einsatzfahrzeug gemäß geltender Vorschriften und Gesetze zu führen.
:  1. das Einsatzfahrzeug gemäß geltender Vorschriften und Gesetze zu führen.
#* das Einsatzfahrzeug auf Verkehrs- und Betriebssicherheit zu prüfen.
:: - das Einsatzfahrzeug auf Verkehrs- und Betriebssicherheit zu prüfen.
#* Schäden und Verluste zu melden.
:: - Schaden und Verluste zu melden.
#* auf Instandhaltung und Ersatzbeschaffung hinzuwirken.
:: - auf Instandhaltung und Ersatzbeschaffung hinzuwirken.
# auf Einhaltung von Prüffristen zu achten.
: 2. auf Einhaltung von Prüffristen zu achten.
# [[Technischer Dienst|technischen Dienst]] der Materialerhaltungsstufe OV durchzuführen.
: 3. technischen Dienst der Materialerhaltungsstufe OV durchzuführen.
# die Ausgabe und Rücknahme von [[:Kategorie:Ausstattung|Gerät und Material]] durchzuführen und zu dokumentieren.
: 4. die Ausgabe und Rücknahme von Gerät und Material durchzuführen und zu dokumentieren.
 
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# hohes Maß an Zuverlässigkeit und Verantwortungsbewußtsein
:1. hohes Maß an Zuverlässigkeit und Verantwortungsbewußtsein
# Führerschein der Klasse B bzw. CE (je nach Positionierung)
:2. Führerschein der Klasse B bzw. CE (je nach Positionierung)
# [[Basisausbildung I]] & [[Basisausbildung III|III]] (Ladungssicherung, Seilwindenbetrieb, Fahren von Gliederzügen) [[Bereichsausbildung]] Kraftfahrer Teil 1 und 2
:3. Basisausbildung I&III (Ladungssicherung, Seilwindenbetrieb, Fahren von Gliederzügen) Bereichsausbildung Kraftfahrer Teil 1&2

Version vom 20. November 2006, 14:39 Uhr

Allgemein

Der Kraftfahrer ist für die Einsatzfähigkeit, des ihm zugeteilten Einsatzfahrzeuges zuständig.

Aufgaben

Der Kraftfahrer hat:

  1. das Einsatzfahrzeug gemäß geltender Vorschriften und Gesetze zu führen.
    • das Einsatzfahrzeug auf Verkehrs- und Betriebssicherheit zu prüfen.
    • Schäden und Verluste zu melden.
    • auf Instandhaltung und Ersatzbeschaffung hinzuwirken.
  2. auf Einhaltung von Prüffristen zu achten.
  3. technischen Dienst der Materialerhaltungsstufe OV durchzuführen.
  4. die Ausgabe und Rücknahme von Gerät und Material durchzuführen und zu dokumentieren.

Qualifikation

  1. hohes Maß an Zuverlässigkeit und Verantwortungsbewußtsein
  2. Führerschein der Klasse B bzw. CE (je nach Positionierung)
  3. Basisausbildung I & III (Ladungssicherung, Seilwindenbetrieb, Fahren von Gliederzügen) Bereichsausbildung Kraftfahrer Teil 1 und 2