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Geschlossener Verband: Unterschied zwischen den Versionen
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Nach §27 StVO werden Fahrzeugkolonnen, die als '''geschlossener Verband''' erkenntbar sind, unter bestimmten Voraussetzungen, wie ein einziges [[:Kategorie: | Nach §27 StVO werden Fahrzeugkolonnen, die als '''geschlossener Verband''' erkenntbar sind, unter bestimmten Voraussetzungen, wie ein einziges [[:Kategorie:Fahrzeuge|Fahrzeug]] angesehen. | ||
Dies bedeutet zum Beispiel, dass alle Fahrzeuge der Kolonne eine Ampel passieren können wenn das erste Fahrzeug diese bei Grün passiert, auch wenn zwischendurch die Ampel umspringt (auch ohne Inanspruchnahme von [[Wegerecht]]). | Dies bedeutet zum Beispiel, dass alle Fahrzeuge der Kolonne eine Ampel passieren können wenn das erste Fahrzeug diese bei Grün passiert, auch wenn zwischendurch die Ampel umspringt (auch ohne Inanspruchnahme von [[Wegerecht]]). | ||
Version vom 25. September 2006, 11:18 Uhr
Nach §27 StVO werden Fahrzeugkolonnen, die als geschlossener Verband erkenntbar sind, unter bestimmten Voraussetzungen, wie ein einziges Fahrzeug angesehen. Dies bedeutet zum Beispiel, dass alle Fahrzeuge der Kolonne eine Ampel passieren können wenn das erste Fahrzeug diese bei Grün passiert, auch wenn zwischendurch die Ampel umspringt (auch ohne Inanspruchnahme von Wegerecht).
Der Verband muß als solcher zu erkennen sein. Dies wird im Technischen Hilfswerk durch blaue Flaggen an allen Fahrzeugen sowie eine grüne Flagge am letzten Fahrzeug der Kolonne erreicht.