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Landesjugendausschuss: Unterschied zwischen den Versionen
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Wie viele Delegierte eine Jugendgruppe zum ''Landesjugendausschuss'' entsenden darf, legt der Delegiertenschlüssel fest. Für jede angefangenen 20 Mitglieder darf eine Jugendgruppe einen Delegierten entsenden. | Wie viele Delegierte eine Jugendgruppe zum ''Landesjugendausschuss'' entsenden darf, legt der Delegiertenschlüssel fest. Für jede angefangenen 20 Mitglieder darf eine Jugendgruppe einen Delegierten entsenden. | ||
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Version vom 15. Juni 2006, 11:13 Uhr
Der Landesjugendausschuss der THW-Jugend ist die Zusammenkunft aller Delegierten und der Landesjugendleitung.
Er wird mindestens einmal im Jahr vom Landesjugendleiter einberufen und kann zusätzlich noch mit einer Entscheidung von 45% der Delegierten eines Bundeslandes zusammenkommen.
Aufgaben des Landesjugendausschusses
Zitat aus der Satzung der THW-Jugend Hessen:
Art. 6.3 Zu den Aufgaben des Landesjugendausschusses gehören Beratung und Beschlussfassung über grundsätzliche Angelegenheiten der THW-Jugend auf Landesebene insbesondere - die Wahl des Landesjugendvorstandes - die Regelung landesweiter Belange der Jugendarbeit - die Wahl von zwei Kassenprüfern - die Regelung der Ausstattung der Jugendgruppen auf Landesebene - Regelung der Verwendung der finanziellen Mittel, die den Jugendgruppen der Landesjugend nur gemeinschaftlich zur Verfügung stehen - Wahl von Delegierten zum Bundesjugendausschuss - Wahl von Delegierten in Verbände, in denen die THW-Jugend Mitglied ist. - Entlastung des Landesjugendvorstandes - Festsetzung der Beitragsanteile auf Landesebene - Festlegung des Delegiertensschlüssels zum Landesjugendausschuss.
Delegiertenschlüssel
Wie viele Delegierte eine Jugendgruppe zum Landesjugendausschuss entsenden darf, legt der Delegiertenschlüssel fest. Für jede angefangenen 20 Mitglieder darf eine Jugendgruppe einen Delegierten entsenden.