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Landesjugendausschuss: Unterschied zwischen den Versionen

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Der ''Landesjugendausschuss'' ist die Zusammenkunft aller Delegierten und der Landesjugendleitung.  
Der '''Landesjugendausschuss''' der [[THW-Jugend]]ist die Zusammenkunft aller Delegierten und der Landesjugendleitung.  


Er wird mindestens einmal im Jahr vom [[Landesjugendleiter]] einberufen und kann zusätzlich noch mit einer Entscheidung von 45% der Delegierten eines Bundeslandes zusammenkommen.
Er wird mindestens einmal im Jahr vom [[Landesjugendleiter]] einberufen und kann zusätzlich noch mit einer Entscheidung von 45% der Delegierten eines Bundeslandes zusammenkommen.
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== Aufgaben des Landesjugendausschusses ==
== Aufgaben des Landesjugendausschusses ==


Zitat aus der Satzung der [[Jugend|THW-Jugend]] Hessen:
Zitat aus der Satzung der [[THW-Jugend]] Hessen:
  Art. 6.3  Zu den Aufgaben des Landesjugendausschusses gehören Beratung und Beschlussfassung   
  Art. 6.3  Zu den Aufgaben des Landesjugendausschusses gehören Beratung und Beschlussfassung   
             über  grundsätzliche Angelegenheiten der THW-Jugend auf Landesebene insbesondere
             über  grundsätzliche Angelegenheiten der THW-Jugend auf Landesebene insbesondere

Version vom 5. Juni 2006, 21:58 Uhr

Der Landesjugendausschuss der THW-Jugendist die Zusammenkunft aller Delegierten und der Landesjugendleitung.

Er wird mindestens einmal im Jahr vom Landesjugendleiter einberufen und kann zusätzlich noch mit einer Entscheidung von 45% der Delegierten eines Bundeslandes zusammenkommen.

Aufgaben des Landesjugendausschusses

Zitat aus der Satzung der THW-Jugend Hessen:

Art. 6.3   Zu den Aufgaben des Landesjugendausschusses gehören Beratung und Beschlussfassung   
           über  grundsätzliche Angelegenheiten der THW-Jugend auf Landesebene insbesondere
- die Wahl des Landesjugendvorstandes
- die Regelung landesweiter Belange der Jugendarbeit 
- die Wahl von zwei Kassenprüfern
- die Regelung der Ausstattung der Jugendgruppen auf Landesebene
- Regelung der Verwendung der finanziellen Mittel, die den Jugendgruppen der  Landesjugend nur 
  gemeinschaftlich zur Verfügung stehen
- Wahl von Delegierten zum Bundesjugendausschuss
- Wahl von Delegierten in Verbände, in denen die THW-Jugend Mitglied ist.
- Entlastung des Landesjugendvorstandes
- Festsetzung der Beitragsanteile auf Landesebene
- Festlegung des Delegiertensschlüssels zum Landesjugendausschuss.
Datei:Delegiertenschlüssel 2005 hessen.JPG.jpg
Der Delegiertenschlüssel für das Jahr 2005, Bundesland Hessen

Delegiertenschlüssel

Wie viele Delegierte eine Jugendgruppe zum Landesjugendausschuss entsenden darf, legt der Delegiertenschlüssel fest. Für jede angefangenen 20 Mitglieder darf eine Jugendgruppe einen Delegierten entsenden.