Du möchtest helfen ? |
gewusst wie ! |
Es handelt sich beim THWiki (u.a. zu erreichen unter http://www.thwiki.org) um keine offizielle Seite der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk. Das THWiki wird ausschließlich von privaten Personen betrieben und erhält auch keine Unterstützung durch die BA THW. |
Landesjugendausschuss: Unterschied zwischen den Versionen
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
Keine Bearbeitungszusammenfassung |
(kein Unterschied)
|
Version vom 5. Juni 2006, 16:47 Uhr
Der Landesjugendausschuss ist die Zusammenkunft aller Delegierten und der Landesjugendleitung.
Er wird mindestens einmal im Jahr vom Landesjugendleiter einberufen und kann zusätzlich noch mit einer Entscheidung von 45% der Delegierten eines Bundeslandes zusammenkommen.
Aufgaben des Landesjugendausschusses
Zitat aus der Satzung der THW-Jugend Hessen:
Art. 6.3 Zu den Aufgaben des Landesjugendausschusses gehören Beratung und Beschlussfassung über grundsätzliche Angelegenheiten der THW-Jugend auf Landesebene insbesondere - die Wahl des Landesjugendvorstandes - die Regelung landesweiter Belange der Jugendarbeit - die Wahl von zwei Kassenprüfern - die Regelung der Ausstattung der Jugendgruppen auf Landesebene - Regelung der Verwendung der finanziellen Mittel, die den Jugendgruppen der Landesjugend nur gemeinschaftlich zur Verfügung stehen - Wahl von Delegierten zum Bundesjugendausschuss - Wahl von Delegierten in Verbände, in denen die THW-Jugend Mitglied ist. - Entlastung des Landesjugendvorstandes - Festsetzung der Beitragsanteile auf Landesebene - Festlegung des Delegiertensschlüssels zum Landesjugendausschuss.
Delegiertenschlüssel
Wie viele Delegierte eine Jugendgruppe zum Landesjugendausschuss entsenden darf, legt der Delegiertenschlüssel fest. Für jede angefangenen 20 Mitglieder darf eine Jugendgruppe einen Delegierten entsenden.