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Beauftragter für Öffentlichkeitsarbeit: Unterschied zwischen den Versionen

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(kurz&knapp Funktion BÖH)
(kein Unterschied)

Version vom 27. Mai 2006, 19:48 Uhr

Aufgaben

Der BÖH ist in den internen OV-Informationsfluss eingebunden und nicht nur für die interne sondern auch externe Öffentlichkeistarbeit zuständig. Das heißt:

Der BÖH unterstützt den Ortsbeauftragten sowohl bei der internen Information der Helfer als auch bei den öffentlichkeitswirksamen Maßnahmen.

Zu diesen Maßnahmen gehören die Helferwerbung, Pressearbeit, Kontakt zu örtlichen Medien, Informationsveranstaltungen, sowie die Themenauswahl, Ablaufgestaltung, Gästebetreuung und auch die Moderation von Präsentationen,Vorträgen und Festen. Für diese Tätigkeiten kann der BÖH auf Antrag bei seinem Vorgesetzten, dem stv. OB, durch andere Helfer des OVs zeitbegrenzt unterstützt werden.


Qualifikation

persönliche Voraussetzungen

Der/die Beauftragte/r für Öffenltichkeitsarbeit und Helferwerbung sollte neben einem sicheren Auftreten, kontaktfreudig, einfühlsam und ideenreich sein, sich aber auch gegenüber der Presse durchsetzten und diese auch überzeugen können. Auch die Ausdrucksfähigkeit und das Organisationstalent spielen hierbei eine nicht unbedeutende Rolle.


Lehrgänge und Prüfungen

THW-spezifische PR-Kenntnisse können in diversen Lehrgängen (z.B. bei Siglinde Schneider-Fuchs) erworben werden.


Links

interner Bereich unter thw.de