OV-Stab: Unterschied zwischen den Versionen

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Der Stab des [[Ortsverband]]es (OV-Stab) besteht aus folgenden Funktionen:
Der '''Stab des Ortsverbandes (OV-Stab)''' unterstützt den [[Ortsbeauftragter|Ortsbeauftragten]] (OB) bei der Leitung des [[Ortsverband]]es. Im OV-Stab sind folgende Funktionen vorgesehen:


* [[Ortsbeauftragter]] (OB)
* [[Stellvertretender Ortsbeauftragter]] (stv. OB) - Abwesenheitsvertreter des OB und Leiter des OV-Stabes
* [[Ausbildungsbeauftragter]] (AB) - koordiniert und überwacht die Ausbildung der Einsatzkräfte
* [[Verwaltungsbeauftragter]] (VwB) - erledigt die im OV anfallenden Verwaltungsarbeiten
* [[Ortsjugendbeauftragter]] (OjB) - verantwortlich für die Jugendgruppe des OV
* [[Beauftragter für Öffentlichkeitsarbeit]] (BÖ) - Öffentlichkeitsarbeit nach innen und außen, Helferwerbung
* [[Schirrmeister]] (SM) - verantwortlich für die materielle Einsatzbereitschaft des OV
* [[OV-Koch]] (K) - verantwortlich für die Verpflegung und Betreuung der Helfer im OV
<br><!-- Leerzeile, um die organisatorische Trennung deutlich zu machen -->
* zwei [[Fachberater]] (FaBe) - beraten im Einsatz die Anforderer des THW über dessen Möglichkeiten


* [[Stellvertretender Ortsbeauftragter]] (stellv. OB)
Die Sollstärke für einen OV-Stab mit OB und Fachberatern liegt bei 10. Je nach Größe des Ortsverbandes kann die Stärke allerdings zwischen 5 und 15 variieren. Im ersteren Fall sind die Positionen des OB, stv. OB, AB, SM und VwBe zu besetzen und alle anderen [[Funktion]]en werden in [[Zusatzfunktion]] übernommen. Im letzteren Fall werden wegen des Arbeitsaufwandes einige Funktionen mehrfach besetzt.


* [[Ausbildungsbeauftragter]] (AB)
Im Einsatzfall bilden die Mitglieder des OV-Stabes einen [[Leitungs- und Koordinierungs-Stab|LuK-Stab]]. Dessen Leitung hat auch der Stellvertretende Ortsbeauftragte inne.
* [[Fachberater]] (FaBe)
 
* [[Jugendbetreuer]] (JB)
* [[Schirrmeister]] (SM)
* [[Beauftragter für Öffentlichkeitsarbeit und Helferwerbung]] (BÖH)
 
* [[Verwaltungshelfer]] (VwHe)
* [[OV-Koch]] (K)
 
(Reihenfolge gemäß Dienststellungskennzeichen)
 
Die Sollstärke liegt bei 10 (mit 2 Fachberatern). Sie ist allerdings flexibel (je nach OV-Größe) und kann zwischen 5 und 15 variieren. In der Mindeststärke sind die folgenden Funktionen personell zu besetzen: OB, stv. OB, AB, SM und VwHe. Alle anderen Funktionen sind dann in Zusatzfunktion zu übernehmen. Im anderen Fall können Funktionen mehrfachbesetzt werden.


[[Kategorie:Ortsverband & Helfer]]
[[Kategorie:Ortsverband & Helfer]]
[[Kategorie:Verwaltung]]
[[Kategorie:toexport]]
Anonymer Benutzer