Jugendbetreuer: Unterschied zwischen den Versionen

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(Funktionsbeschreibung Jugendbetreuer)
 
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== Aufgaben ==
== Aufgaben ==
Der Jugendbetreuer (JB) ist für die Jugendarbeit im [[Ortsverband]] zuständig.
Der '''Ortsjugendbeauftragte''' (OJB)-ehemals Jugendbetreuer- ist für die Jugendarbeit im [[Ortsverband]] zuständig.


Ein JB ist dazu verpflichtet die [[Junghelfer]] zu betreuen und in den verschiedenen Themenbereichen des THWs auszubilden. Die Ausbildung sollte dem Alter und dem Können der Jugendlichen angepasst und mit dem Ausbildungsbeauftragten abgesprochen werden. Die aktiven Helfer des Ortsverbandes unterstützen den Jugendbetreuer bei der Ausbildung.
Er betreut die [[Junghelfer]] und bildet sie in den verschiedenen Themenbereichen des THWs aus. Die Ausbildung wird dem Alter und dem Können der Jugendlichen angepasst und mit dem [[Ausbildungsbeauftragter|Ausbildungsbeauftragten]] abgesprochen. Die aktiven [[Helfer]] des Ortsverbandes unterstützen den Jugendbetreuer bei der Ausbildung.
Desweiteren soll der Jugendbetreuer die Interessen der einzelnen Junghelfer fördern.
Der Ortsjugendbeauftragte soll die Interessen der einzelnen Junghelfer fördern und hat eine Vorbildfunktion inne, die er niemals vernachlässigen darf.  
Natürlich hat der Jugendbetreuer eine Vorbildfunktion inne die er niemals vernachlässigen darf.  


Selbverständlich sind hierbei die gesetzlichen Bestimmungen nicht außer Acht zu lassen.
Selbstverständlich sind hierbei die gesetzlichen Bestimmungen nicht außer Acht zu lassen.
 
Bezüglich des "THW-Jugend e.V." ist der Jugendbetreuer der Ansprechpartner für den Ortsverband. Er arbeitet aber auch Seite an Seite mit dem BÖH ([[Beauftragter für Öffentlichkeitsarbeit und Helferwerbung]]) zusammen wenn es um Jugendarbeit geht.


Bezüglich des [[THW-Jugend|THW-Jugend e.V.]] ist der Ortsjugendbeauftragte der Ansprechpartner für den Ortsverband. Er arbeitet auch Seite an Seite mit dem [[Beauftragter für Öffentlichkeitsarbeit]] (BÖ) zusammen, wenn es um Nachwuchswerbung geht.


== Qualifikation ==
== Qualifikation ==
=== persönliche Voraussetzungen ===
=== persönliche Voraussetzungen ===


Der Jugendbetreuer muss mit Kindern und Jugendlichen umgehen können. Erzieherische Aus- oder Vorbildungen oder Erfahrungen sind jedoch kein Muss.
Der Ortsjugendbeauftragte muss gut mit Kindern und Jugendlichen umgehen können und über keine relevanten Vorstrafen verfügen. Erzieherische Aus- oder Vorbildungen oder Erfahrungen sind wünschenswert, jedoch kein Muss.


=== Lehrgänge und Prüfungen ===
=== Lehrgänge und Prüfungen ===
THW-spezifische Kenntnisse der Jugendarbeit können in diversen Lehrgängen (z.B. Sonderlehrgang "Jugendbetreuer der THW-OV") erworben werden.
Der Ortsjugendbeauftragte muss zwei Lehrgänge absolviert haben, um endgültig berufen zu werden.
 
Nach OV-[[Stärke- und Ausstattungsnachweisung|StAN]] sind das folgende Lehrgänge:
* Modul "Jugendbetreuer"
* Modul "[[THWin]]"
 
Zusätzlich gibt es noch diverse andere Lehrgänge wie Zeltlagerplanung oder Gruppenpädagogik.


{{Funktionen im OV-Stab}}


== Links ==
[[Kategorie:Jugend]]
[[Kategorie:Ortsverband & Helfer]]
[[Kategorie:toexport]]
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