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Helfer: Unterschied zwischen den Versionen

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===[[Reservehelfer]]===
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Als Reservehelfer kann man im THW mitwirken, nachdem die [[Grundausbildung|Grund-]] und [[Fachausbildung]]  beendet ist. Die jährliche Dienstzeit beträgt mindestens 20% der Dienstzeit eines aktiven Helfers, somit aktuell 24 Stunden im Jahr. Reservehelfer werden zu Einsätzen alarmiert, wenn keine aktiven Helfer mehr zur Verfügung stehen oder sich schon alle im Einsatz befinden.Stand [[THWin]] Juli 2012: 10699<ref name="ueber60">THW Broschüre "Generation 60+ im THW"</ref>
Als Reservehelfer kann man im THW mitwirken, nachdem die [[Grundausbildung|Grund-]] und [[Fachausbildung]]  beendet ist. Die jährliche Dienstzeit beträgt mindestens 20% der Dienstzeit eines aktiven Helfers, somit aktuell 24 Stunden im Jahr. Reservehelfer werden zu Einsätzen alarmiert, wenn keine aktiven Helfer mehr zur Verfügung stehen oder sich schon alle im Einsatz befinden. Ein als Reservehelfer kann man derzeit im THW nicht mehr aktiv sein. Stand [[THWin]] Juli 2012: 10699<ref name="ueber60">THW Broschüre "Generation 60+ im THW"</ref>


Nicht zu verwechseln ist der ''Status'' als Reservehelfer mit der ''Dislozierung'' als Reserve in einer Einheit. Auch ein aktiver Helfer kann als Reserve in einer Einheit mitwirken.
Nicht zu verwechseln ist der ''Status'' als Reservehelfer mit der ''Dislozierung'' als Reserve in einer Einheit. Auch ein aktiver Helfer kann als Reserve in einer Einheit mitwirken.

Version vom 18. Januar 2019, 16:45 Uhr

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Dienststellungskennzeichen der Funktion "Helfer", unabhängig vom Status
Mittlerweile auch offizielle Bezeichnung: "Helferin"

Als Helfer/innen bezeichnet man die ehrenamtlich Mitwirkenden im Technischen Hilfswerk. Bei der allgemeinen Betrachtung von THW-Angehörigen wird dabei nicht nach Position unterschieden.

Der Begriff Helfer/in steht zudem aber auch für die Funktion Helfer/in.

Alle Personenbezeichnungen in diesem Artikel kommen auch in der jeweiligen weiblichen Form zur Anwendung.[1]

Helferstatus

Jeder Helfer im THW besitzt einen sogenannten "Status", der Aufschluss über den Grad der Aktivität und Einsetzbarkeit gibt. Die Status sind in der THW-Mitwirkungsverordnung festgehalten.

aktiver Helfer

Als aktiver Helfer soll die jährliche Dienstzeit mindestens 120 Stunden betragen. Aktive Helfer nehmen somit regelmäßig an Dienst- und Ausbildungsveranstaltungen teil und bewältigen die dem THW übertragenen Aufgaben im Einsatz. Die Altersgrenze liegt bei 60 Jahren, kann aber je nach Aufgabe auf 65 Jahre angehoben werden[2]. Stand THWin Juli 2012: 39605[3]

Reservehelfer

Als Reservehelfer kann man im THW mitwirken, nachdem die Grund- und Fachausbildung beendet ist. Die jährliche Dienstzeit beträgt mindestens 20% der Dienstzeit eines aktiven Helfers, somit aktuell 24 Stunden im Jahr. Reservehelfer werden zu Einsätzen alarmiert, wenn keine aktiven Helfer mehr zur Verfügung stehen oder sich schon alle im Einsatz befinden. Ein als Reservehelfer kann man derzeit im THW nicht mehr aktiv sein. Stand THWin Juli 2012: 10699[3]

Nicht zu verwechseln ist der Status als Reservehelfer mit der Dislozierung als Reserve in einer Einheit. Auch ein aktiver Helfer kann als Reserve in einer Einheit mitwirken.

Althelfer

Als Althelfer zeigt man, dass man dem THW noch verbunden ist. Der Althelfer hat keine Dienstverpflichtung mehr. Er nimmt aber am kameradschaftlichen Leben im Ortsverband teil. Stand THWin Juli 2012: 21176[3]

Junghelfer

Junghelfer ist, wer das 10., aber noch nicht das 18. Lebensjahr vollendet hat und an einer späteren Übernahme als aktiver Helfer interessiert ist. Alle Junghelfer sind Mitglieder der Jugendgruppe im Ortsverband. Stand THWin Juli 2012: 14895[3]

Weitere Bezeichnungen

Helferanwärter

Inoffizielle Bezeichnung für aktive Helfer, die die Grundausbildung noch nicht abgeschlossen haben.

Fachhelfer

Helfer mit abgeschlossener Fachausbildung seiner Einheit.

Mini

Als Minis bezeichnet man Kinder zwischen dem 6. und 10. Lebensjahr die im THW tätig sind.

Planungen

Es sind folgende Änderungen in der Mitwirkungsverordnung angedacht:

  • Aufhebung der oberen Altersgrenze - über das Ausscheiden aus dem aktiven Dienst wird im Einzelfall entschieden.
  • Aufhebung der Unterteilung in aktive Helfer und Reservehelfer - künftig wird nur noch zwischen Helfern mit und ohne Einsatzbefähigung unterschieden.
  • Das Mindestalter zur Mitwirkung wird von 10 auf 6 Jahre abgesenkt. Damit wird der wachsenden Zahl an "Minigruppen" Rechnung getragen.[4]

Einzelnachweise