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Version vom 23. März 2017, 23:15 Uhr
Aufgabe
Der Präsident leitet die Behörde "Bundesanstalt Technisches Hilfswerk". Er vertritt die Belange der Bundesanstalt nach innen und außen. Außerdem gibt er die Ziele und Strategien für das THW vor. [1]
Dier Position des Präsidenten der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk ist in der Bundesbesoldungsordnung B in die Besoldungsgruppe B6 eingeordnet.[2]
Der Präsident allein kann das Ehranabzeichen des Präsidenten verleihen.
Historie
Am 16. September 1950 erhielt w:Otto Lummitzsch den schriftlichen Auftrag des damaligen Bundesinnenministers Gustav Heinemann, mit der Aufstellung eines zivilen Ordnungsdienstes zu beginnen. Mit dem Errichtungserlass des Bundesinnenministeriums von 1953 wurde er der erste Direktor der Bundesanstalt THW.
Seit dem Jahr 2002 wird der Leiter des THW nicht mehr als Direktor bezeichnet, sondern als Präsident.
Direktoren und Präsidenten
1952-1955 w:Otto Lummitzsch
1955-1958 Dr. Alexander Löfken
1958-1961 Dr. Rudolf Schmid
1962-1970 und 1974-1977 Hans-Zielinski
1970-1974 Erhard Schmitt
1977-1985 Hermann Ahrens
1985-1986 Helmut Meier
1986-2002 Gerd Jürgen Henkel
2002-2006 Dr. Georg Thiel
seit 16. Mai 2006 w:Albrecht Broemme[3]
Einzelnachweise
Funktionen der Hauptamtlicher Mitarbeiter | |
Präsident | Vizepräsident | Landesbeauftragter Referatsleiter | Referent | Leiter der Regionalstelle Sachbearbeiter | Bürosachbearbeiter | Kraftfahrer | Gerätehandwerker |