Du möchtest helfen ? |
gewusst wie ! |
Es handelt sich beim THWiki (u.a. zu erreichen unter http://www.thwiki.org) um keine offizielle Seite der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk. Das THWiki wird ausschließlich von privaten Personen betrieben und erhält auch keine Unterstützung durch die BA THW. |
Helfersprecher: Unterschied zwischen den Versionen
HBR (Diskussion | Beiträge) K (Link) |
Schwab (Diskussion | Beiträge) K (2 Kat eingefügt) |
||
(5 dazwischenliegende Versionen von 3 Benutzern werden nicht angezeigt) | |||
Zeile 1: | Zeile 1: | ||
== Aufgaben == | == Aufgaben == | ||
Der '''Helfersprecher''' (Hsp) vertritt die Helferschaft und deren Belange gebenüber dem [[Ortsbeauftragter|Ortsbeauftragten]]. Das heißt, jeder [[Helfer]] kann sich bei jeder Art von dienstlichen Problemen an den Hsp wenden. Der Helfersprecher wird in seiner Funktion nicht von seinen sonstigen Aufgaben entbunden. Er schlichtet Meinungsverschiedenheiten zwischen Helfern, kümmert sich um die Einrichtung und die Ordnung der Unterkunft, und wirkt bei der Berufung und Abberufung von Führungskräften mit. Desweiteren kann der Helfersprecher nach Absprache mit dem Ortsbeauftragten Sprechstunden für die Helfer veranstalten. Die Berufung des Helfersprechers auf Vorschlag der Helfer des Ortsverbandes schriftlich durch den Wahlvorstand. Der Landesbeauftrage ist vom Wahlergebnis zu unterrichten. | Der '''Helfersprecher''' (Hsp) vertritt die Helferschaft und deren Belange gebenüber dem [[Ortsbeauftragter|Ortsbeauftragten]]. Das heißt, jeder [[Helfer]] kann sich bei jeder Art von dienstlichen Problemen an den Hsp wenden. Der Helfersprecher wird in seiner Funktion nicht von seinen sonstigen Aufgaben entbunden. Er schlichtet Meinungsverschiedenheiten zwischen Helfern, kümmert sich um die Einrichtung und die Ordnung der Unterkunft, und wirkt bei der Berufung und Abberufung von Führungskräften mit. Desweiteren kann der Helfersprecher nach Absprache mit dem Ortsbeauftragten Sprechstunden für die Helfer veranstalten. Die Berufung des Helfersprechers erfolgt auf Vorschlag der Helfer des Ortsverbandes schriftlich durch den Wahlvorstand. Der Landesbeauftrage ist vom Wahlergebnis zu unterrichten. | ||
== Qualifikation == | == Qualifikation == | ||
=== | === Persönliche Voraussetzungen === | ||
Um gewählt werden zu können muss der Helfersprecher mindestens zwei Jahre dem Technischen Hilfswerk angehören und als [[Aktiver Helfer]] oder [[Reservehelfer]] im THW mitwirken. Er wird von der Helferschaft des Ortsverbandes gewählt. Nicht gewählt werden können [[Ortsbeauftragter|Orts- bzw. Kreisbeauftragte]] und deren Stellvertreter bzw. [[Althelfer]]. | |||
== Lehrgänge und Prüfungen == | == Lehrgänge und Prüfungen == | ||
* keine | * keine | ||
{{Funktionen im OV-Stab}} | |||
[[Kategorie:Funktion]] | |||
[[Kategorie:Ortsverband & Helfer]] | [[Kategorie:Ortsverband & Helfer]] | ||
[[Kategorie:Verwaltung]] |
Aktuelle Version vom 18. März 2017, 22:44 Uhr
Aufgaben[Bearbeiten]
Der Helfersprecher (Hsp) vertritt die Helferschaft und deren Belange gebenüber dem Ortsbeauftragten. Das heißt, jeder Helfer kann sich bei jeder Art von dienstlichen Problemen an den Hsp wenden. Der Helfersprecher wird in seiner Funktion nicht von seinen sonstigen Aufgaben entbunden. Er schlichtet Meinungsverschiedenheiten zwischen Helfern, kümmert sich um die Einrichtung und die Ordnung der Unterkunft, und wirkt bei der Berufung und Abberufung von Führungskräften mit. Desweiteren kann der Helfersprecher nach Absprache mit dem Ortsbeauftragten Sprechstunden für die Helfer veranstalten. Die Berufung des Helfersprechers erfolgt auf Vorschlag der Helfer des Ortsverbandes schriftlich durch den Wahlvorstand. Der Landesbeauftrage ist vom Wahlergebnis zu unterrichten.
Qualifikation[Bearbeiten]
Persönliche Voraussetzungen[Bearbeiten]
Um gewählt werden zu können muss der Helfersprecher mindestens zwei Jahre dem Technischen Hilfswerk angehören und als Aktiver Helfer oder Reservehelfer im THW mitwirken. Er wird von der Helferschaft des Ortsverbandes gewählt. Nicht gewählt werden können Orts- bzw. Kreisbeauftragte und deren Stellvertreter bzw. Althelfer.
Lehrgänge und Prüfungen[Bearbeiten]
- keine