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Erste Hilfe: Unterschied zwischen den Versionen

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Im Rahmen der Grundausbildung ist ein 16 Stunden umfassender Erste Hilfe Kurs pflicht. Alternativ gibt es in manchen Bundesländern z.B. Baden Württemberg seit 2004 spez. 20 Stunden Umfassende Erste Hilfe Kurse für die Truppmann ausbildung. Hier werden Sanitätsdienstliche Themen wie z.B. Beatmung mit Ambubeutel und [[Umlagern]] gelehrt.
[[File:Recovery position.jpg|thumb|Stabile Seitenlage]]
Im Rahmen der [[Grundausbildung]] ist die erfolgreiche Teilname an einem mindestens 16 Stunden umfassenden Erste-Hilfe-Kurs Pflicht. Zur Kontrolle muss der [[Helferanwärter]] zur Prüfung einen gültigen Erste-Hilfe-Schein vorlegen können.


Wichtigste Lehrinhalte aller EH-Kurse sind:
Der Erste-Hilfe-Kurs sollte dann möglichst alle 2 Jahre wiederholt oder jedes Jahr durch ein Training aufgefrischt werden. Dies ist aber keine Pflicht und wird daher auch nicht kontrolliert.


* Stabile Seitenlage beim Bewustlosen Patienten
Ein aktuelles Training sollte insbesondere aktuell erfolgen, da seit 2007 die neuen Wiederbelebungsrichtlinien gelehrt werden. (u.a. 30:2 bei HLW und die neue stabile Seitenlage)
* Wiederbelegung (HLW oder CRP)
* Helmabnahme
* Druckverband


[[Kategorie:Ausbildung]]
Weitergehende Qualifikationen, wie die [[w:Sanitätsausbildung]]en A, B oder C oder berufliche Qualifikationen wie [[w:Rettungssanitäter]] oder [[w:Rettungsassistent|-assistent]] werden natürlich auch anerkannt.
 
In der jeweiligen [[Gruppe]] gibt es die [[StAN]]-Position [[Sanitätshelfer]], der sich im Bedarfsfall um verletzte Helfer seiner Gruppe kümmert.
 
Wichtige Lehrinhalte aller EH-Kurse sind:
 
* [[w:Stabile Seitenlage]] beim bewusstlosen [[Hilflose Person|Patienten]]
* Wiederbelegung ([[w:Herz-Lungen-Wiederbelebung|HLW]]/CRP)
* [[w:Helmabnahme]]
* [[w:Druckverband]]
 
[[Kategorie:Ausbildungsinhalt]]
[[Kategorie:Rettung]]

Aktuelle Version vom 15. März 2017, 00:17 Uhr

Stabile Seitenlage

Im Rahmen der Grundausbildung ist die erfolgreiche Teilname an einem mindestens 16 Stunden umfassenden Erste-Hilfe-Kurs Pflicht. Zur Kontrolle muss der Helferanwärter zur Prüfung einen gültigen Erste-Hilfe-Schein vorlegen können.

Der Erste-Hilfe-Kurs sollte dann möglichst alle 2 Jahre wiederholt oder jedes Jahr durch ein Training aufgefrischt werden. Dies ist aber keine Pflicht und wird daher auch nicht kontrolliert.

Ein aktuelles Training sollte insbesondere aktuell erfolgen, da seit 2007 die neuen Wiederbelebungsrichtlinien gelehrt werden. (u.a. 30:2 bei HLW und die neue stabile Seitenlage)

Weitergehende Qualifikationen, wie die w:Sanitätsausbildungen A, B oder C oder berufliche Qualifikationen wie w:Rettungssanitäter oder -assistent werden natürlich auch anerkannt.

In der jeweiligen Gruppe gibt es die StAN-Position Sanitätshelfer, der sich im Bedarfsfall um verletzte Helfer seiner Gruppe kümmert.

Wichtige Lehrinhalte aller EH-Kurse sind: