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Schwab (Diskussion | Beiträge) K (Kategorie:Ausstattung B1+2) |
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Leitkegel | [[File:Pylon 01 KMJ.jpg|thumb|Leitkegel]] | ||
Der '''Leitkegel''' ist das verbreiteste Hilfsmittel zur Verkehrssicherung. | |||
Sie werden u.a. als Absperrgerät für Arbeits-, Schaden- und Unfallstellen eingesetzt. Leitkegel (Zeichen 610) gehören gemäß | Sie werden u.a. als Absperrgerät für Arbeits-, Schaden- und Unfallstellen eingesetzt. Leitkegel (Zeichen 610) gehören gemäß § 43 StVO zu den Verkehrseinrichtungen. Die Gestaltung ist durch das Bundesministerium für Verkehr festgelegt.[1] Demnach sind sie voll retroreflektierend auszuführen, mit Ausnahme der 30 cm hohen Leitkegel. Bei diesen sind fluoreszierende rote Ringe ausreichend. | ||
Leitkegel sind in folgenden Größen für unterschiedliche Zwecke zugelassen: | Leitkegel sind in folgenden Größen für unterschiedliche Zwecke zugelassen: | ||
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==Literatur== | ==Literatur== | ||
*RSA | * [[Literatur#RSA]] | ||
==Weblinke== | |||
* [[w:Leitkegel]] bei Wikipedia | |||
[[Kategorie:Ausstattung]] | [[Kategorie:Ausstattung]] | ||
[[Kategorie:Ausstattung B1]] | |||
[[Kategorie:Ausstattung B2]] | |||
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