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== Aufgaben des Landesjugendausschusses == | == Aufgaben des Landesjugendausschusses == | ||
Zitat aus der Satzung der [[THW-Jugend]] Hessen: | Zitat aus der Satzung der [[THW-Jugend]] Hessen:<br/> | ||
<i>Art. 6.3 Zu den Aufgaben des Landesjugendausschusses gehören Beratung und Beschlussfassung über grundsätzliche Angelegenheiten der THW-Jugend auf Landesebene insbesondere | |||
*die Wahl des Landesjugendvorstandes | |||
*die Regelung landesweiter Belange der Jugendarbeit | |||
*die Wahl von zwei Kassenprüfern | |||
*die Regelung der Ausstattung der Jugendgruppen auf Landesebene | |||
*Regelung der Verwendung der finanziellen Mittel, die den Jugendgruppen der Landesjugend nur gemeinschaftlich zur Verfügung stehen | |||
*Wahl von Delegierten zum Bundesjugendausschuss | |||
*Wahl von Delegierten in Verbände, in denen die THW-Jugend Mitglied ist. | |||
*Entlastung des Landesjugendvorstandes | |||
*Festsetzung der Beitragsanteile auf Landesebene | |||
*Festlegung des Delegiertensschlüssels zum Landesjugendausschuss.</i> | |||
== Delegiertenschlüssel == | == Delegiertenschlüssel == | ||
[[File:Delegiertenschlüssel 2005 hessen.jpg|thumb|Der Delegiertenschlüssel für das Jahr 2005, Bundesland Hessen]] | |||
Wie viele Delegierte eine Jugendgruppe zum ''Landesjugendausschuss'' entsenden darf, legt der Delegiertenschlüssel fest. Für jede angefangenen 20 Mitglieder darf eine Jugendgruppe einen Delegierten entsenden. | Wie viele Delegierte eine Jugendgruppe zum ''Landesjugendausschuss'' entsenden darf, legt der Delegiertenschlüssel fest. Für jede angefangenen 20 Mitglieder darf eine Jugendgruppe einen Delegierten entsenden. | ||
[[Kategorie:Jugend]] | |||