Landesjugendausschuss: Unterschied zwischen den Versionen

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== Aufgaben des Landesjugendausschusses ==
== Aufgaben des Landesjugendausschusses ==


Zitat aus der Satzung der [[THW-Jugend]] Hessen:
Zitat aus der Satzung der [[THW-Jugend]] Hessen:<br/>
Art. 6.3  Zu den Aufgaben des Landesjugendausschusses gehören Beratung und Beschlussfassung  
<i>Art. 6.3  Zu den Aufgaben des Landesjugendausschusses gehören Beratung und Beschlussfassung über grundsätzliche Angelegenheiten der THW-Jugend auf Landesebene insbesondere
            über grundsätzliche Angelegenheiten der THW-Jugend auf Landesebene insbesondere
*die Wahl des Landesjugendvorstandes
- die Wahl des Landesjugendvorstandes
*die Regelung landesweiter Belange der Jugendarbeit  
- die Regelung landesweiter Belange der Jugendarbeit  
*die Wahl von zwei Kassenprüfern
- die Wahl von zwei Kassenprüfern
*die Regelung der Ausstattung der Jugendgruppen auf Landesebene
- die Regelung der Ausstattung der Jugendgruppen auf Landesebene
*Regelung der Verwendung der finanziellen Mittel, die den Jugendgruppen der  Landesjugend nur gemeinschaftlich zur Verfügung stehen
- Regelung der Verwendung der finanziellen Mittel, die den Jugendgruppen der  Landesjugend nur  
*Wahl von Delegierten zum Bundesjugendausschuss
  gemeinschaftlich zur Verfügung stehen
*Wahl von Delegierten in Verbände, in denen die THW-Jugend Mitglied ist.
- Wahl von Delegierten zum Bundesjugendausschuss
*Entlastung des Landesjugendvorstandes
- Wahl von Delegierten in Verbände, in denen die THW-Jugend Mitglied ist.
*Festsetzung der Beitragsanteile auf Landesebene
- Entlastung des Landesjugendvorstandes
*Festlegung des Delegiertensschlüssels zum Landesjugendausschuss.</i>
- Festsetzung der Beitragsanteile auf Landesebene
- Festlegung des Delegiertensschlüssels zum Landesjugendausschuss.
 
[[Bild:Delegiertenschlüssel_2005_hessen.JPG.jpg|thumb|Der Delegiertenschlüssel für das Jahr 2005, Bundesland Hessen]]


== Delegiertenschlüssel ==
== Delegiertenschlüssel ==
[[File:Delegiertenschlüssel 2005 hessen.jpg|thumb|Der Delegiertenschlüssel für das Jahr 2005, Bundesland Hessen]]
Wie viele Delegierte eine Jugendgruppe zum ''Landesjugendausschuss'' entsenden darf, legt der Delegiertenschlüssel fest. Für jede angefangenen 20 Mitglieder darf eine Jugendgruppe einen Delegierten entsenden.
Wie viele Delegierte eine Jugendgruppe zum ''Landesjugendausschuss'' entsenden darf, legt der Delegiertenschlüssel fest. Für jede angefangenen 20 Mitglieder darf eine Jugendgruppe einen Delegierten entsenden.
[[Kategorie:Jugend]]
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