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Landesjugendausschuss: Unterschied zwischen den Versionen
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Er wird mindestens einmal im Jahr vom [[Landesjugendleiter]] einberufen und kann zusätzlich noch mit einer Entscheidung von 45% der Delegierten eines Bundeslandes zusammenkommen. | Er wird mindestens einmal im Jahr vom [[Landesjugendleiter]] einberufen und kann zusätzlich noch mit einer Entscheidung von 45% der Delegierten eines Bundeslandes zusammenkommen. | ||
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<i>Art. 6.3 Zu den Aufgaben des Landesjugendausschusses gehören Beratung und Beschlussfassung über grundsätzliche Angelegenheiten der THW-Jugend auf Landesebene insbesondere | |||
*die Wahl des Landesjugendvorstandes | |||
*die Regelung landesweiter Belange der Jugendarbeit | |||
*die Wahl von zwei Kassenprüfern | |||
*die Regelung der Ausstattung der Jugendgruppen auf Landesebene | |||
*Regelung der Verwendung der finanziellen Mittel, die den Jugendgruppen der Landesjugend nur gemeinschaftlich zur Verfügung stehen | |||
*Wahl von Delegierten zum Bundesjugendausschuss | |||
*Wahl von Delegierten in Verbände, in denen die THW-Jugend Mitglied ist. | |||
*Entlastung des Landesjugendvorstandes | |||
*Festsetzung der Beitragsanteile auf Landesebene | |||
*Festlegung des Delegiertensschlüssels zum Landesjugendausschuss.</i> | |||
== Delegiertenschlüssel == | == Delegiertenschlüssel == | ||
[[File:Delegiertenschlüssel 2005 hessen.jpg|thumb|Der Delegiertenschlüssel für das Jahr 2005, Bundesland Hessen]] | |||
Wie viele Delegierte eine Jugendgruppe zum ''Landesjugendausschuss'' entsenden darf, legt der Delegiertenschlüssel fest. Für jede angefangenen 20 Mitglieder darf eine Jugendgruppe einen Delegierten entsenden. | Wie viele Delegierte eine Jugendgruppe zum ''Landesjugendausschuss'' entsenden darf, legt der Delegiertenschlüssel fest. Für jede angefangenen 20 Mitglieder darf eine Jugendgruppe einen Delegierten entsenden. | ||
[[Kategorie:Jugend]] |
Aktuelle Version vom 30. März 2015, 15:53 Uhr
Der Landesjugendausschuss der THW-Jugend ist die Zusammenkunft aller Delegierten und der Landesjugendleitung.
Er wird mindestens einmal im Jahr vom Landesjugendleiter einberufen und kann zusätzlich noch mit einer Entscheidung von 45% der Delegierten eines Bundeslandes zusammenkommen.
Aufgaben des Landesjugendausschusses[Bearbeiten]
Zitat aus der Satzung der THW-Jugend Hessen:
Art. 6.3 Zu den Aufgaben des Landesjugendausschusses gehören Beratung und Beschlussfassung über grundsätzliche Angelegenheiten der THW-Jugend auf Landesebene insbesondere
- die Wahl des Landesjugendvorstandes
- die Regelung landesweiter Belange der Jugendarbeit
- die Wahl von zwei Kassenprüfern
- die Regelung der Ausstattung der Jugendgruppen auf Landesebene
- Regelung der Verwendung der finanziellen Mittel, die den Jugendgruppen der Landesjugend nur gemeinschaftlich zur Verfügung stehen
- Wahl von Delegierten zum Bundesjugendausschuss
- Wahl von Delegierten in Verbände, in denen die THW-Jugend Mitglied ist.
- Entlastung des Landesjugendvorstandes
- Festsetzung der Beitragsanteile auf Landesebene
- Festlegung des Delegiertensschlüssels zum Landesjugendausschuss.
Delegiertenschlüssel[Bearbeiten]
Wie viele Delegierte eine Jugendgruppe zum Landesjugendausschuss entsenden darf, legt der Delegiertenschlüssel fest. Für jede angefangenen 20 Mitglieder darf eine Jugendgruppe einen Delegierten entsenden.