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Version vom 3. September 2014, 16:16 Uhr
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Nach dem THW-Helferrechtsgesetz gehört zu den Aufgabe der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk die Humanitäre Hilfe im Ausland.
Humanitärer Botschafter
Bereits in den fünfziger Jahren wurde das THW im Ausland eingesetzt. Seit dem hat es sich zum "humanitären Botschafter" der Bundesrepublik Deutschland und zu einem international anerkannten Partner entwickelt. Die Auslandseinsätze decken dabei drei Hauptbereiche ab:
- Humanitäre Soforthilfe nach Katastrophen und Unglücksfällen
- Wiederaufbauhilfe nach Katastrophen und Unglücksfällen
- Beratung und Unterstützung dritter Nationen im Bereich des Katastrophenschutzes und der Katastrophenvorbeugung
Angehörige des Geschäftsführerbereich Verden waren bisher an folgenden Auslandseinsätzen beteiligt:
- Wiederaufbauhilfe auf dem Balkan in den Jahren 1998 bis 2003
- Hochwasserhilfe in Tunesien im Jahr 2004
- Technische UN-Unterstützungsmission in Sierra Leone in den Jahren 2003 und 2005
- Trinkwasserversorgung in Indonesien und Sri Lanka nach der Tsunami-Katastrophe im Jahr 2005
- Hochwasserhilfe in den Vereinigten Staaten nach dem Hurrikan KATRINA im Jahr 2005
- Trinkwasserversorgung im Libanon nach kriegerischen Auseinandersetzungen im Jahr 2006
Internationale Einbindung
Im Ausland arbeitet das THW eng mit internationalen Stellen zusammen:
- w:United Nations (UN) - Das THW ist anerkannter Partner der verschiedenen UN-Unterorganisationen, z.B. des UN High Commissioner for Refugees, des UN Development Programme und des UN-Department of Peacekeeping Operations (DPKO). In dieser Rolle unterstützt des THW die United Nations im Rahmen von friedenssichernden Einsätzen durch Ausführung von Hilfs- und Wiederaufbauprojekten zu Gunsten der betroffenen Bevölkerung. Weiterhin bereitet das THW regelmäßig eigene und UN-Mitarbeiter im Rahmen von Lehrgängen an der THW-Bundesschule Neuhausen auf Auslandseinsätze vor.
- EU-Gemeinschaftsverfahren - Im Rahmen des EU-weiten Katastrophenschutzes stellt die Bundesregierung das THW in Europa und der ganzen Welt für EU-geführte Hilfseinsätze zur Verfügung. Über das Monitoring and Information Centre (MIC) in Brüssel können betroffenen Nationen europaweit um Unterstützung bitten.
- Anrainerstaaten-Konzept - Mit fast allen angrenzenden Nationen hat die Bundesrepublik Deutschland bilaterale Hilfeleistungsabkommen geschlossen. Gemeinsam mit den Feuerwehren und anderen Hilfsorganisationen wird das THW auf Anforderung dann auch in den umliegenden Ländern eingesetzt.
Auslandseinheiten des THW
Um im Rahmen der humanitären Soforthilfe schnell unterstützend tätig werden zu können, hält das THW auf Grund der Erfahrungen des Erdbeebeneinsatzes in Mexico (1985) spezielle Einheiten vor:
- Schnelleinsatzeinheit für Bergung im Ausland (SEEBA)
- Schnelleinsatzeinheit für Wasserversorgung im Ausland (SEEWA)
Diese Einheiten setzen sich aus Helferinnen und Helfern aus verschiedenen Ortsverbänden zusammen und verfügen über Zentrallager im Großraum Frankfurt a.M. Nach Eingang eines Hilfeersuchens der betroffenen Nation beim Auswärtigen Amt wird nach Abstimmung mit dem Bundesministerium des Innern das THW alarmiert. Spätestens 6 h nach Alarmierung kann die Einheit komplett per Fracht- oder Linienflugzeug in das Einsatzland verlegt werden.
Die Abfertigung an dem jeweiligen Abflugflughafen erfolgt durch die SEELIFT (Schnell-Einsatz-Einheit Logistikabwicklung im Lufttransportfall) des THW mit besonderen Kenntnissen im Bereich des Luftverkehrs. Diese Einheit sorgt für die Verladung der Ausstattung der Auslandseinheiten und für die Abfertigung der Helferinnen und Helfer am Flughafen.
Darüber hinaus stellt das THW auch Einzelpersonen für internationale Einsätze zur Verfügung. So unterstützt das THW z.B. personell
- das United Nations Disaster and Assessment Co-ordination Stand-by Team (UNDAC), welches unmittelbar nach Naturkatastrophen die betroffene Nation unterstützt, den internationalen Hilfsbedarf zu ermitteln und die nachfolgende internationale Hilfe zu koordinieren.
- das United Nations Joint Logistics Centre (UNJLC), welches in betroffenen Ländern die logistische Koordinierung internationaler Hilfe übernimmt, z.B. also Hilfsgüter abfertigt.
- das EU-Gemeinschaftsverfahren, in dem u.a. Personal für die Einsatzleitung zur Verfügung gestellt wird.
Persönliche Vorbereitung
Um eine schnelle Einsetzbarkeit zu erreichen, bedarf es (a) einer speziellen Logistik, (b) aber insbesondere gut vorbereiteter Helferinnen und Helfer. Folgende Voraussetzungen sind für einen Auslandseinsatz daher notwendig:
- persönliches Einverständnis der Helferin/des Helfers
- persönliche Eignung
- gesundheitliche Eignung (Tropentauglichkeitsuntersuchung (G35))
- ausreichender Impfschutz (Gelbfieber, Hepatitis, Tetanus etc.)
- Sprachkenntnisse
- Fachliche Kompetenzen
Ausbildung
Natürlich geht kein Helfer des THW ohne ausreichende Ausbildung in einen derartigen Einsatz. Das THW setzt für den Einsatz im Ausland daher die Teilnahme am THW-Lehrgang "Einsatzgrundlagen Ausland" voraus. In diesem Lehrgang werden die Grundkenntnisse über internationalen Strukturen, Logistik, Sicherheit usw. vermittelt. Eine 24 h-Übung vermittelt den Teilnehmerinnen einen Eindruck, was einem im Ausland passieren kann.
Darüber hinaus bietet das THW dann eigene Spezialisierungslehrgänge für Kommunikation, Führung, Logistik und Versorgung im Ausland an.
Weiterhin nehmen THW-Angehörige auch an Lehrgängen der Vereinten Nationen, der Europäischen Union sowie der Katastrophenschutzabteilung (Euro-Atlantic Disaster Response Co-ordination Centre) der NATO teil. Diese Lehrgänge finden in der Regel im Ausland statt und beinhalten ähnliche Übungen, wie sie vom THW auf dem Einsatzgrundlagen-Lehrgang durchgeführt wird.