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Diskussion:Gabelstapler: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 11. Februar 2012, 23:02 Uhr

"Beim THW wird zur Berechtigung zum Führen das Gabelstaplers der erfolgreiche Abschluss eines speziellen Lehrganges benötigt. Der "Gabelstaplerschein" aus der Wirtschaft ist nicht Ausreichend." Thiemo, das wäre mir aber neu. Die Berechtigung zum Führen von Flurförderfahrzeugen kann man so ins THWin eintragen und dann darf auch der THW-Stapler gefahren werden. Kenne keinen Lehrgang "Staplerfahren im THW"... RainerB 23:02, 11. Feb. 2012 (CET)