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Version vom 12. Mai 2008, 16:04 Uhr
Durch den Erhalt einer THW-Fahrgenehmigung und bestehen der Bereichsausbildung Kraftfahrwesen ist der Helfer, unter Berücksichtigung seiner zivilen Führerscheines, berechtigt THW eigene Fahrzeuge im Auftrag des THW zu führen.