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Bereichsausbildung Kraftfahrwesen: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 30. März 2008, 18:08 Uhr
Dieser Artikel soll zur Zeit gemeinsam verbessert werden Sei mutig und mach mit! Hier findest du Tipps zu Textqualität. |
Durch bestehen der Bereichsausbildung Kraftfahrwesen und dem Erhalt einer Fahrgenehmigungen ist der Helfer, unter Berücksichtigung seiner zivilen Führerscheines, berechtigt THW eigene Fahrzeuge im Auftrag des THW zu führen.
Zur Klassifizierung der Fahrzeuge, nutzt das THW nutzt EU-Fahrerlaubnisklassen.
Die Bereichsausbildung besteht aus zwei Teilen:
Inhalt Teil 1
Dauer 24 Unterrichtsstunden für Fahrzeuge der Klasse B
- Theorie:
- Inhalt der Fahrzeugdienstanweisung THW
- Inhalt der w:StVO und w:StVZO
- Anwendung von Fahrtenbuch und Schadensmeldung
- Wege und Sonderrechte laut w:StVO
- Sicherheitsbestimmungen
- Ausführen der Arbeiten gemäß MatE OV am Kfz
- Ladungssicherung
- Überprüfen der Verkehrs- und Betriebssicherheit des Kfz nach UVV
- Fahren im geschlossenen Verband
- Abschleppen/Schleppen von Fahrzeugen
- Verhalten bei Unfällen im Straßenverkehr
- Praxis:
- Einweisen eines Fahrzeuges per Übermittlungszeichen
- Rangieren mit Einweiser
- Fahren mit Sicherungssposten
- Führen eines Fahrzeuges
Inhalt Teil 2
ergänzend zum Teil 1 bezieht sich dieser Teil mit weiteren 8 Unterrichtsstunden auf die Fahrzeuge der Klasse C
- Theorie:
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- Praxis:
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