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Bereichsausbildung Kraftfahrwesen: Unterschied zwischen den Versionen
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Durch bestehen der '''Bereichsausbildung Kraftfahrwesen''' und Erhalt einer Fahrgenehmigungen ist der [[Helfer]], unter Berücksichtigung seines zivilen Führerscheins, berechtigt THW eigene [[:Kategorie:Fahrzeug|Fahrzeuge]] im Auftrag des THW zu führen. | |||
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Durch bestehen der '''Bereichsausbildung Kraftfahrwesen''' ist der [[Helfer]], unter Berücksichtigung seines zivilen Führerscheins, | |||
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ergänzend zum Teil 1 bezieht sich dieser Teil mit weiteren 8 Unterrichtsstunden auf die Fahrzeuge der Klasse C | ergänzend zum Teil 1 bezieht sich dieser Teil mit weiteren 8 Unterrichtsstunden auf die Fahrzeuge der Klasse C | ||
Version vom 29. März 2008, 23:52 Uhr
Dieser Artikel soll zur Zeit gemeinsam verbessert werden Sei mutig und mach mit! Hier findest du Tipps zu Textqualität. |
Durch bestehen der Bereichsausbildung Kraftfahrwesen und Erhalt einer Fahrgenehmigungen ist der Helfer, unter Berücksichtigung seines zivilen Führerscheins, berechtigt THW eigene Fahrzeuge im Auftrag des THW zu führen.
Die Bereichsausbildung besteht aus zwei Teilen:
Inhalt Teil 1
Dauer 24 Unterrichtsstunden für Fahrzeuge der Klasse B
- Theorie:
- Inhalt der Fahrzeugdienstanweisung THW
- Wege und Sonderrechte laut w:StVO
- Sicherheitsbestimmungen
- Ladungssicherung
- Praxis:
- Einweisen eines Fahrzeuges per Übermittlungszeichen
- Fahren mit Sicherungssposten
- Führen eines Fahrzeuges
Inhalt Teil 2
ergänzend zum Teil 1 bezieht sich dieser Teil mit weiteren 8 Unterrichtsstunden auf die Fahrzeuge der Klasse C
- Theorie:
- ...
- Praxis:
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