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Bereichsausbildung Kraftfahrwesen: Unterschied zwischen den Versionen

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*Theorie:
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**Inhalt der [[Fahrzeugdienstanweisung THW]]
**Inhalt der [[Literatur#Fz-DA_THW|Fahrzeugdienstanweisung THW]]
**Wege und Sonderrechte laut [[w:StVO]]
**Wege und Sonderrechte laut [[w:StVO]]
**Sicherheitsbestimmungen
**Sicherheitsbestimmungen

Version vom 28. März 2008, 23:24 Uhr

Nuvola apps kcontrol.gif Dieser Artikel soll zur Zeit gemeinsam verbessert werden
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Durch bestehen der Bereichsausbildung Kraftfahrwesen ist der Helfer, unter Berücksichtigung seines zivilen Führerscheins, berechigt Fahrzeuge des THW zu führen.

Die Bereichsausbildung besteht aus zwei Teilen:

Inhalt Teil 1

Dauer 24 Unterrichtsstunden für Fahrzeuge der Klasse B

Inhalt Teil 2

ergänzend zum Teil 1 bezieht sich dieser Teil mit weiteren 8 Unterrichtsstunden auf die Fahrzeuge der Klasse C

  • Theorie:
    • ...
  • Praxis:
    • ...