Du möchtest helfen ?
gewusst wie !
Es handelt sich beim THWiki (u.a. zu erreichen unter http://www.thwiki.org) um keine offizielle Seite der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk. Das THWiki wird ausschließlich von privaten Personen betrieben und erhält auch keine Unterstützung durch die BA THW.

Bearbeiten von „Sprengberechtigter

Zur Navigation springen Zur Suche springen
Warnung: Du bist nicht angemeldet. Deine IP-Adresse wird bei Bearbeitungen öffentlich sichtbar. Melde dich an oder erstelle ein Benutzerkonto, damit Bearbeitungen deinem Benutzernamen zugeordnet werden. Ein eigenes Benutzerkonto hat eine ganze Reihe von Vorteilen.

Die Bearbeitung kann rückgängig gemacht werden. Bitte prüfe den Vergleich unten, um sicherzustellen, dass du dies tun möchtest, und veröffentliche dann unten deine Änderungen, um die Bearbeitung rückgängig zu machen.

Aktuelle Version Dein Text
Zeile 2: Zeile 2:
[[Bild:Abzeichen sprengberechtigter.gif|thumb|[[Abzeichen für Sonderausbildung]] Sprengberechtigter]]
[[Bild:Abzeichen sprengberechtigter.gif|thumb|[[Abzeichen für Sonderausbildung]] Sprengberechtigter]]
==Allgemeines==  
==Allgemeines==  
Der/Die Sprengberechtigte (SpBe) ist [[Helfer]]/in in der [[Fachgruppe Sprengen|FGr Sprengen]].
Der/Die [[Sprengberechtigte]] (SpBe) ist [[Helfer]]/in in der [[Fachgruppe Sprengen|FGr Sprengen]].


Sie/Er ist im Besitz eines Berechtigungscheines nach THW DV450 Sprengen. Nur ihm/ihr ist es erlaubt Sprengungen zu planen und durchzuführen. Voraussetzung zur Beantragung eines Berechtigungscheines sind:
Sie/Er ist im Besitz eines Berechtigungscheines nach THW DV450 Sprengen. Nur ihm/ihr ist es erlaubt Sprengungen zu planen und durchzuführen. Voraussetzung zur Beantragung eines Berechtigungscheines sind:
Zeile 34: Zeile 34:
Der '''Sprengberechtigte''' erstellt selbsttätig die für eine Sprengung notwendigen Unterlagen ([[Sprengantrag]], Sprenganzeige, Sprengplan mit Berechnungen, etc.). Dabei hat folgende gesetzliche und sprengtechnische Vorgaben einzuhalten:
Der '''Sprengberechtigte''' erstellt selbsttätig die für eine Sprengung notwendigen Unterlagen ([[Sprengantrag]], Sprenganzeige, Sprengplan mit Berechnungen, etc.). Dabei hat folgende gesetzliche und sprengtechnische Vorgaben einzuhalten:


*die THW DV 450 Sprengen
*die [[w:THW DV 450 Sprengen, THW DV 452 Lagerung und THW DV 453 Arbeitsschutz]],
*die [[Literatur#BGR/GUV_R_241:_Sprengarbeiten|BGR/GUV-R 241]],
*die [[Literatur#BGR/GUV_R_241:_Sprengarbeiten|BGR C 241]],
*ADR und [[w:GGVSEB]]
*ADR und [[w:GGVSE]]
*Dienstanweisungen des THW,
*Dienstanweisungen des THW,
*ggf. das [[w:Waffengesetz_(Deutschland)|Waffengesetz]] und
*ggf. das [[w:Waffengesetz_(Deutschland)|Waffengesetz]] und
Zeile 47: Zeile 47:
Der/Die Sprengberechtigte wird durch die [[Sprenggehilfe]]n bei Sprengarbeiten unterstützt und er/sie bildet diese aus.
Der/Die Sprengberechtigte wird durch die [[Sprenggehilfe]]n bei Sprengarbeiten unterstützt und er/sie bildet diese aus.


Da der/die Sprengberechtigte durch den Berechtigungschein mit Sprengstoffen umgehen und diese transportieren darf, ist es Ihm auch erlaubt im Rahmen der [http://de.wikipedia.org/wiki/Europäisches_Übereinkommen_über_die_internationale_Beförderung_gefährlicher_Güter_auf_der_Straße/ ADR] und [[w:GGVSEB]] Spreng- und Zündmittel bis zu 1000 Punkten (Kleinmengenregelung) zu befördern. Im Einsatz kann von diesen Regelungen abgewichen werden.
Da der/die Sprengberechtigte durch den Berechtigungschein mit Sprengstoffen umgehen und diese transportieren darf, ist es Ihm auch erlaubt im Rahmen der [http://de.wikipedia.org/wiki/Europäisches_Übereinkommen_über_die_internationale_Beförderung_gefährlicher_Güter_auf_der_Straße/ ADR] und [[w:GGVSE]] Spreng- und Zündmittel bis zu 1000 Punkten (Kleinmengenregelung) zu befördern. Im Einsatz kann von diesen Regelungen abgewichen werden.


== Besonderheiten ==
== Besonderheiten ==
Zeile 60: Zeile 60:
* [[w:Sprengberechtigter]]
* [[w:Sprengberechtigter]]
* [[w:Sprengstoffgesetz]]
* [[w:Sprengstoffgesetz]]
* [http://www.gesetze-im-internet.de/ggvseb/BJNR138900009.html GGVSEB]
* [http://bundesrecht.juris.de/ggvse/index.html GGVSE]
* [http://www.sprenginfo.com/ Deutscher Spreng-Verband e.V.]
* [http://www.sprenginfo.com/ Deutscher Spreng-Verband e.V.]


[[Kategorie:Ortsverband & Helfer]]
{{Funktion-TZ}}
{{Funktion-TZ}}
[[Kategorie:Ortsverband & Helfer]]
 
[[Kategorie:Aus- und Fortbildung]]
[[Kategorie:Sprengen]]
[[Kategorie:Sprengen]]
Bitte kopiere keine Webseiten, die nicht deine eigenen sind, benutze keine urheberrechtlich geschützten Werke ohne Erlaubnis des Urhebers!
Du gibst uns hiermit deine Zusage, dass du den Text selbst verfasst hast, dass der Text Allgemeingut (public domain) ist oder dass der Urheber seine Zustimmung gegeben hat. Falls dieser Text bereits woanders veröffentlicht wurde, weise bitte auf der Diskussionsseite darauf hin. Bitte beachte, dass alle THWiki-Beiträge automatisch unter der „Creative Commons Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0 International (CC BY-SA 4.0)“ stehen (siehe THWiki:Urheberrechte für Einzelheiten). Falls du nicht möchtest, dass deine Arbeit hier von anderen verändert und verbreitet wird, dann klicke nicht auf „Seite speichern“.

Bitte beantworte die folgende Frage, um diese Seite speichern zu können (weitere Informationen):

Abbrechen Bearbeitungshilfe (wird in einem neuen Fenster geöffnet)