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Bearbeiten von „Sprengberechtigter“
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[[Bild:Abzeichen sprengberechtigter.gif|thumb|[[Abzeichen für Sonderausbildung]] Sprengberechtigter]] | [[Bild:Abzeichen sprengberechtigter.gif|thumb|[[Abzeichen für Sonderausbildung]] Sprengberechtigter]] | ||
==Allgemeines== | ==Allgemeines== | ||
Der/Die Sprengberechtigte (SpBe) ist [[Helfer]]/in in der [[Fachgruppe Sprengen|FGr Sprengen]]. | Der/Die [[Sprengberechtigte]] (SpBe) ist [[Helfer]]/in in der [[Fachgruppe Sprengen|FGr Sprengen]]. | ||
Sie/Er ist im Besitz eines | Sie/Er ist im Besitz eines Befähigungsscheines nach §20 des Sprengstoffgesetzes. Nur ihm/ihr ist es erlaubt Sprengungen zu planen und durchzuführen. Voraussetzung zur Beantragung eines Befähigungsscheines sind: | ||
*Vollendung des 21. Lebensjahres | *Vollendung des 21. Lebensjahres | ||
*Zuverlässigkeit (Nachgewiesen durch eine Unbedenklichkeitsbescheinigung nach | *Zuverlässigkeit (Nachgewiesen durch eine Unbedenklichkeitsbescheinigung nach § 34 Abs. 2 der 1. Sprengverordnung) | ||
*Persönliche Eignung (körperlich, geistig) | *Persönliche Eignung (körperlich, geistig) | ||
*Nachweis der Fachkunde (im THW durch die erfolgreiche Teilname am Lehrgang [[Sprengen I für Sprengberechtigten-Anwärter]] (Spez 38a) an der [[Bundesschule Neuhausen]]) | *Nachweis der Fachkunde (im THW durch die erfolgreiche Teilname am Lehrgang [[Sprengen I für Sprengberechtigten-Anwärter]] (Spez 38a) an der [[Bundesschule Neuhausen]]) | ||
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Im THW ist die erfolgreiche Teilname an den Lehrgänge, [[FaKu Sprengen / Sprenggehilfe I]] (Spez 34) und [[Sprenggehilfe II]] (Spez 35) Voraussetzung für die Zulassung zum Lehrgang [[Sprengen I für Sprengberechtigten-Anwärter]]. | Im THW ist die erfolgreiche Teilname an den Lehrgänge, [[FaKu Sprengen / Sprenggehilfe I]] (Spez 34) und [[Sprenggehilfe II]] (Spez 35) Voraussetzung für die Zulassung zum Lehrgang [[Sprengen I für Sprengberechtigten-Anwärter]]. | ||
Beantragt wird der | Beantragt wird der Befähigungsschein bei der "zuständigen Stelle" (Ländersache: in NRW sind das die Dezernate 55 (Gefahrstoffrecht) bei den Bezirksregierungen). Nach Erteilung des Befähigungsscheines muss der/die Sprengberechtigte durch den [[Landesverband]] zur verantwortlichen Person (nach §19 Sprengstoffgesetz) bestellt werden um | ||
*allgemeine Sprengarbeiten | *allgemeine Sprengarbeiten | ||
*Kultursprengungen | *Kultursprengungen | ||
*Sprengungen von Bauwerken und Bauwerksteilen | *Sprengungen von Bauwerken und Bauwerksteilen | ||
durchführen zu dürfen. Für andere Sprengarbeiten werden an der BuS Neuhausen folgende Sonderlehrgänge durchgeführt: | durchführen zu dürfen. Für andere Sprengarbeiten werden an der BuS Neuhausen folgende Sonderlehrgänge durchgeführt: | ||
*Sprengen III für Sprengberechtigte“ Pyrotechnik (Spez 40) (Zur Schadensdarstellung bei Übungen) | *Sprengen III für Sprengberechtigte“ Pyrotechnik (Spez 40) (Zur Schadensdarstellung bei Übungen) | ||
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*[[Sprengen unter Wasser]] (Spez 44) | *[[Sprengen unter Wasser]] (Spez 44) | ||
Spätestens alle fünf Jahre hat der Sprengberechtigte am Lehrgang Sprengen II für Sprengberechtigte (Wiederholungslehrgang) (Spez 39a) oder einem der Sonderlehrgänge teilzunehmen um seinen | Spätestens alle fünf Jahre hat der Sprengberechtigte am Lehrgang Sprengen II für Sprengberechtigte (Wiederholungslehrgang) (Spez 39a) oder einem der Sonderlehrgänge teilzunehmen um seinen Befähigungsschein zu erhalten. | ||
Im THW hat der '''Sprengberechtigte''' jährlich eine Sprengung durchzuführen um weiterhin als verantwortliche Person berufen zu bleiben. Nach | Im THW hat der '''Sprengberechtigte''' jährlich eine Sprengung durchzuführen um weiterhin als verantwortliche Person berufen zu bleiben. Nach dem Sprengstoffgesetz muss er der Aufsichtsbehörde nachweisen innerhalb von zwei Jahren mit Sprengmitteln Umgang gehabt zu haben (dies geschieht in der Regel durch die Sprenganzeigen). Nach Erteilung des Befähigungsscheines muss er innerhalb eines Jahres seine Tätigkeit aufgenommen haben (mit anderen Worten seine erste Sprengung durchgeführt haben). | ||
Die StAN-Nr. 02-08 sieht für jede [[Fachgruppe Sprengen|FGr Sprengen]] vor, das der [[Gruppenführer]], [[Truppführer]] und ein [[Helfer]] im Besitz eines gültigen | Die StAN-Nr. 02-08 sieht für jede [[Fachgruppe Sprengen|FGr Sprengen]] vor, das der [[Gruppenführer]], [[Truppführer]] und ein [[Helfer]] im Besitz eines gültigen Befähigungsscheines sind. | ||
==Funktion== | ==Funktion== | ||
Der '''Sprengberechtigte''' erstellt selbsttätig die für eine Sprengung notwendigen Unterlagen ([[Sprengantrag]], Sprenganzeige, Sprengplan mit Berechnungen, etc.). Dabei hat folgende gesetzliche und sprengtechnische Vorgaben einzuhalten: | Der '''Sprengberechtigte''' erstellt selbsttätig die für eine Sprengung notwendigen Unterlagen ([[Sprengantrag]], Sprenganzeige, Sprengplan mit Berechnungen, etc.). Dabei hat folgende gesetzliche und sprengtechnische Vorgaben einzuhalten: | ||
* | *das [[w:Sprengstoffgesetz]], | ||
*die [[Literatur# | *die [[Literatur#BGV_C_24:_Sprengarbeiten|BGV C 24]], | ||
*ADR und [[w: | *ADR und [[w:GGVSE]] | ||
*Dienstanweisungen des THW, | *Dienstanweisungen des THW, | ||
*ggf. das [[w:Waffengesetz_(Deutschland)|Waffengesetz]] und | *ggf. das [[w:Waffengesetz_(Deutschland)|Waffengesetz]] und | ||
*ggf. das [[w:Kriegswaffenkontrollgesetz]]. | *ggf. das [[w:Kriegswaffenkontrollgesetz]]. | ||
Er/Sie beantragt die Sprengungen bei der [[ApLV Sprengen]] (Aufsichtsperson des Landesverbands). Nach der THW-internen Genehmigung und unter Einhaltung der Auflagen der | Er/Sie beantragt die Sprengungen bei der [[ApLV Sprengen]] (Aufsichtsperson des Landesverbands), zeigt sie bei den Behörden (Ordnungsamt und Dezernat 55 bei der Bezirksregierung) an. Nach der THW-internen Genehmigung und unter Einhaltung der Auflagen der Behörden führt er/sie verantwortlich die Sprengungen durch. | ||
Er/Sie hält Sprengmittel und pyrotechnische Gegenstände unter Aufsicht/Verschluss. In Ortsverbänden mit eigenem Lager bedeutet dies, das auf die im Lager vorgehalten Spreng-, Zünd- und Pyromittel '''nur''' die Sprengberechtigten Zugriff haben. | Er/Sie hält Sprengmittel und pyrotechnische Gegenstände unter Aufsicht/Verschluss. In Ortsverbänden mit eigenem Lager bedeutet dies, das auf die im Lager vorgehalten Spreng-, Zünd- und Pyromittel '''nur''' die Sprengberechtigten Zugriff haben. | ||
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Der/Die Sprengberechtigte wird durch die [[Sprenggehilfe]]n bei Sprengarbeiten unterstützt und er/sie bildet diese aus. | Der/Die Sprengberechtigte wird durch die [[Sprenggehilfe]]n bei Sprengarbeiten unterstützt und er/sie bildet diese aus. | ||
Da der/die Sprengberechtigte durch den | Da der/die Sprengberechtigte durch den Befähigungsschein mit Sprengstoffen umgehen und diese transportieren darf, ist es Ihm auch erlaubt im Rahmen der [http://de.wikipedia.org/wiki/Europäisches_Übereinkommen_über_die_internationale_Beförderung_gefährlicher_Güter_auf_der_Straße/ ADR] und [[w:GGVSE]] Spreng- und Zündmittel bis zu 1000 Punkten (Kleinmengenregelung) zu befördern. Im Einsatz kann von diesen Regelungen abgewichen werden. | ||
== Besonderheiten == | == Besonderheiten == | ||
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* [[w:Sprengberechtigter]] | * [[w:Sprengberechtigter]] | ||
* [[w:Sprengstoffgesetz]] | * [[w:Sprengstoffgesetz]] | ||
* [http:// | * [http://bundesrecht.juris.de/ggvse/index.html GGVSE] | ||
* [http://www.sprengen.info/ Seite der Sprengberechtigten des THW (leider noch eine Baustelle)] | |||
* [http://www.sprenginfo.com/ Deutscher Spreng-Verband e.V.] | * [http://www.sprenginfo.com/ Deutscher Spreng-Verband e.V.] | ||
[[Kategorie:Ortsverband & Helfer]] | |||
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