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Bearbeiten von „Kraftfahrer

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[[File:Abzeichen Kraftfahrer.gif|thumb|Abzeichen für Sonderausbildung: Kraftfahrer (bis 2009)]]
[[Bild:Kraftfahrer.gif|thumb|144px|Abzeichen für Sonderausbildung: Kraftfahrer]]
[[File:Thwfahrerlaubnis1.jpg|thumb|THW-Fahrgenehmigung (Vorderseite)]]
[[File:Thwfahrerlaubnis2.jpg|thumb|... und Rückseite]]
Im THW gibt es den [[Helfer]] mit der [[Zusatzfunktion]] [[Kraftfahrer]] und den [[Hauptamt|hauptamtlichen]] Mitarbeiter [[Kraftfahrer (Hauptamt)|Kraftfahrer]]. Dieser Artikel beschreibt ersteres.


==Allgemein==
==Allgemein==
Der '''Kraftfahrer''' ist eine [[Zusatzfunktion]] im [[Technischer Zug|Technischen Zug]] und ist für die Einsatzfähigkeit des ihm zugeteilten Einsatz[[:Kategorie:Fahrzeug|fahrzeuges]] zuständig.
Der '''Kraftfahrer''' ist für die Einsatzfähigkeit des ihm zugeteilten Einsatz[[:Kategorie:Fahrzeug|fahrzeuges]] zuständig.
Laut [[Stärke- und Ausstattungsnachweisung]] gibt es verschiedenen Arten von Kraftfahrern:
*Kraftfahrer BE (für [[Fahrzeug]]e bis 3,5t mit Anhänger, z.B.  [[PKW]])
*Kraftfahrer CE (für LKW mit Anhänger, z.B. [[Gerätekraftwagen]])
*Kraftfahrer CE GGVSE/ADR (für LKW mit Anhänger und Gefahrstoffen, z.B. Unimog mit [[Dieseltank]])
*Kraftfahrer [[Hägglunds]] (für Schwimmfähiges Kettenfahrzeug)


==Aufgaben==
==Aufgaben==
Der Kraftfahrer hat:
Der Kraftfahrer hat:
# das Einsatzfahrzeug gemäß geltender Vorschriften und Gesetze zu führen.
# das Einsatzfahrzeug gemäß geltender Vorschriften und Gesetze zu führen.
#* das Einsatzfahrzeug auf Verkehrs- und Betriebssicherheit zu prüfen.
#* das Einsatzfahrzeug auf Verkehrs- und Betriebssicherheit zu prüfen.
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#* auf Instandhaltung und Ersatzbeschaffung hinzuwirken.
#* auf Instandhaltung und Ersatzbeschaffung hinzuwirken.
# auf Einhaltung von Prüffristen zu achten.
# auf Einhaltung von Prüffristen zu achten.
# [[Technischer Dienst|technischen Dienst]] der [[Materialerhaltungsstufe]] OV durchzuführen.
# [[Technischer Dienst|technischen Dienst]] der Materialerhaltungsstufe OV durchzuführen.
# die Ausgabe und Rücknahme von [[:Kategorie:Ausstattung|Gerät und Material]] durchzuführen und zu dokumentieren.
# die Ausgabe und Rücknahme von [[:Kategorie:Ausstattung|Gerät und Material]] durchzuführen und zu dokumentieren.


==Qualifikation==
==Qualifikation==
# hohes Maß an Zuverlässigkeit und Verantwortungsbewußtsein
# hohes Maß an Zuverlässigkeit und Verantwortungsbewußtsein
# [[w:Führerschein und Fahrerlaubnis|Führerschein]] entsprechend der Klasse des zu führenden Fahrzeuges
# Führerschein der Klasse B, BE bzw. CE (je nach Positionierung)
# [[Grundausbildung]] und [[Ausbildung für Funktionen|Ausbildung für die Funktion]] (Ladungssicherung, Seilwindenbetrieb, Fahren von Gliederzügen)
# [[Basisausbildung I]] & [[Basisausbildung III|III]] (Ladungssicherung, Seilwindenbetrieb, Fahren von Gliederzügen)
# [[Bereichsausbildung Kraftfahrwesen]] Teil 1
# [[Bereichsausbildung]] Kraftfahrer Teil 1
# Bereichsausbildung Kraftfahrwesen Teil 2 (nur Kraftfahrer C1 und höher)
# [[Bereichsausbildung]] Kraftfahrer Teil 2 (nur Kraftfahrer CE)
# jährliche Teilnahme an der [[Kraftfahrerbelehrung]]
 
==Sonderregelung==
Der sogenannte Feuerwehrführerschein erlaubt Inhabern der Führerscheinklasse B (PKW) das Führen von Kraftfahrzeugen mit 4,75t zGG. Die StVO ist bereits angepasst, die Regelung auf Länderebene ist noch unklar.<ref>http://www1.adac.de/Recht_und_Rat/Fuehrerschein/feuerwehrfuehrerschein/default.asp?ComponentID=263701&SourcePageID=27561</ref>
 
Im August 2011 wurde im Bundesland Schleswig-Holstein eine neue Ausnahmeregelung entworfen, die Kraftfahren der Klasse B (PKW bis 3,5t zGG) das Führen von Einsatzfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 7,5t erlaubt.<ref>http://www.hl-live.de/aktuell/textstart.php?id=70977</ref>
 
==Quelle==
<references/>


{{Funktion-TZ}}
[[Kategorie:Ortsverband & Helfer]]
[[Kategorie:Ortsverband & Helfer]]
[[Kategorie:Aus- und Fortbildung]]
[[Kategorie:Bereichsausbildung]]
[[Kategorie:toexport]]
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