Du möchtest helfen ?
gewusst wie !
Es handelt sich beim THWiki (u.a. zu erreichen unter http://www.thwiki.org) um keine offizielle Seite der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk. Das THWiki wird ausschließlich von privaten Personen betrieben und erhält auch keine Unterstützung durch die BA THW.

Bearbeiten von „Kraftfahrer

Zur Navigation springen Zur Suche springen
Warnung: Du bist nicht angemeldet. Deine IP-Adresse wird bei Bearbeitungen öffentlich sichtbar. Melde dich an oder erstelle ein Benutzerkonto, damit Bearbeitungen deinem Benutzernamen zugeordnet werden. Ein eigenes Benutzerkonto hat eine ganze Reihe von Vorteilen.

Die Bearbeitung kann rückgängig gemacht werden. Bitte prüfe den Vergleich unten, um sicherzustellen, dass du dies tun möchtest, und veröffentliche dann unten deine Änderungen, um die Bearbeitung rückgängig zu machen.

Aktuelle Version Dein Text
Zeile 1: Zeile 1:
[[File:Abzeichen Kraftfahrer.gif|thumb|Abzeichen für Sonderausbildung: Kraftfahrer (bis 2009)]]
===Allgemein===
[[File:Thwfahrerlaubnis1.jpg|thumb|THW-Fahrgenehmigung (Vorderseite)]]
----
[[File:Thwfahrerlaubnis2.jpg|thumb|... und Rückseite]]
Der Kraftfahrer ist für die Einsatzfähigkeit, des ihm zugeteilten; Einsatzfahrzeuges zuständig.
Im THW gibt es den [[Helfer]] mit der [[Zusatzfunktion]] [[Kraftfahrer]] und den [[Hauptamt|hauptamtlichen]] Mitarbeiter [[Kraftfahrer (Hauptamt)|Kraftfahrer]]. Dieser Artikel beschreibt ersteres.
<br/br>
 
===Aufgaben===
==Allgemein==
----
Der '''Kraftfahrer''' ist eine [[Zusatzfunktion]] im [[Technischer Zug|Technischen Zug]] und ist für die Einsatzfähigkeit des ihm zugeteilten Einsatz[[:Kategorie:Fahrzeug|fahrzeuges]] zuständig.
Der Kraftfahrer hat:<br/br>
Laut [[Stärke- und Ausstattungsnachweisung]] gibt es verschiedenen Arten von Kraftfahrern:
:  1. das Einsatzfahrzeug gemäß geltender Vorschriften und Gesetze zu führen.
*Kraftfahrer BE (für [[Fahrzeug]]e bis 3,5t mit Anhänger, z.B.  [[PKW]])
:: - das Einsatzfahrzeug auf Verkehrs- und Betriebssicherheit zu prüfen.
*Kraftfahrer CE (für LKW mit Anhänger, z.B. [[Gerätekraftwagen]])
:: - Schaden und Verluste zu melden.
*Kraftfahrer CE GGVSE/ADR (für LKW mit Anhänger und Gefahrstoffen, z.B. Unimog mit [[Dieseltank]])
:: - auf Instandhaltung und Ersatzbeschaffung hinzuwirken.
*Kraftfahrer [[Hägglunds]] (für Schwimmfähiges Kettenfahrzeug)
: 2. auf Einhaltung von Prüffristen zu achten.
 
: 3. technischen Dienst der Materialerhaltungsstufe OV durchzuführen.
==Aufgaben==
: 4. die Ausgabe und Rücknahme von Gerät und Material durchzuführen und zu dokumentieren.
Der Kraftfahrer hat:
===Qualifikation===
# das Einsatzfahrzeug gemäß geltender Vorschriften und Gesetze zu führen.
----
#* das Einsatzfahrzeug auf Verkehrs- und Betriebssicherheit zu prüfen.
:1. hohes Maß an Zuverlässigkeit und Verantwortungsbewußtsein
#* Schäden und Verluste zu melden.
:2. Führerschein der Klasse B bzw. CE (je nach Positionierung)
#* auf Instandhaltung und Ersatzbeschaffung hinzuwirken.
:3. Basisausbildung I&III (Ladungssicherung, Seilwindenbetrieb, Fahren von Gliederzügen) Bereichsausbildung Kraftfahrer Teil 1&2
# auf Einhaltung von Prüffristen zu achten.
# [[Technischer Dienst|technischen Dienst]] der [[Materialerhaltungsstufe]] OV durchzuführen.
# die Ausgabe und Rücknahme von [[:Kategorie:Ausstattung|Gerät und Material]] durchzuführen und zu dokumentieren.
 
==Qualifikation==
# hohes Maß an Zuverlässigkeit und Verantwortungsbewußtsein
# [[w:Führerschein und Fahrerlaubnis|Führerschein]] entsprechend der Klasse des zu führenden Fahrzeuges
# [[Grundausbildung]] und [[Ausbildung für Funktionen|Ausbildung für die Funktion]] (Ladungssicherung, Seilwindenbetrieb, Fahren von Gliederzügen)
# [[Bereichsausbildung Kraftfahrwesen]] Teil 1
# Bereichsausbildung Kraftfahrwesen Teil 2 (nur Kraftfahrer C1 und höher)
# jährliche Teilnahme an der [[Kraftfahrerbelehrung]]
 
==Sonderregelung==
Der sogenannte Feuerwehrführerschein erlaubt Inhabern der Führerscheinklasse B (PKW) das Führen von Kraftfahrzeugen mit 4,75t zGG. Die StVO ist bereits angepasst, die Regelung auf Länderebene ist noch unklar.<ref>http://www1.adac.de/Recht_und_Rat/Fuehrerschein/feuerwehrfuehrerschein/default.asp?ComponentID=263701&SourcePageID=27561</ref>
 
Im August 2011 wurde im Bundesland Schleswig-Holstein eine neue Ausnahmeregelung entworfen, die Kraftfahren der Klasse B (PKW bis 3,5t zGG) das Führen von Einsatzfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 7,5t erlaubt.<ref>http://www.hl-live.de/aktuell/textstart.php?id=70977</ref>
 
==Quelle==
<references/>
 
{{Funktion-TZ}}
[[Kategorie:Ortsverband & Helfer]]
[[Kategorie:Aus- und Fortbildung]]
[[Kategorie:Bereichsausbildung]]
[[Kategorie:toexport]]
Bitte kopiere keine Webseiten, die nicht deine eigenen sind, benutze keine urheberrechtlich geschützten Werke ohne Erlaubnis des Urhebers!
Du gibst uns hiermit deine Zusage, dass du den Text selbst verfasst hast, dass der Text Allgemeingut (public domain) ist oder dass der Urheber seine Zustimmung gegeben hat. Falls dieser Text bereits woanders veröffentlicht wurde, weise bitte auf der Diskussionsseite darauf hin. Bitte beachte, dass alle THWiki-Beiträge automatisch unter der „Creative Commons Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0 International (CC BY-SA 4.0)“ stehen (siehe THWiki:Urheberrechte für Einzelheiten). Falls du nicht möchtest, dass deine Arbeit hier von anderen verändert und verbreitet wird, dann klicke nicht auf „Seite speichern“.

Bitte beantworte die folgende Frage, um diese Seite speichern zu können (weitere Informationen):

Abbrechen Bearbeitungshilfe (wird in einem neuen Fenster geöffnet)

Folgende Vorlagen werden auf dieser Seite verwendet:

Diese Seite ist in einer versteckten Kategorie enthalten: