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Bearbeiten von „Blaulicht“
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Blaue Rundumkennleuchten (umgangssprachlich "'''Blaulicht'''") weisen auf Einsatz[[:Kategorie:Fahrzeug|fahrzeuge]] von [[Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben]] (BOS), ferner des Militärs und von öffentlichen Verkehrs- und Versorgungsbetrieben hin. | Blaue Rundumkennleuchten (umgangssprachlich "'''Blaulicht'''") weisen auf Einsatz[[:Kategorie:Fahrzeug|fahrzeuge]] von [[Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben]] (BOS), ferner des Militärs und von öffentlichen Verkehrs- und Versorgungsbetrieben hin. | ||
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Das Zusatzprotokoll vom 8. Juni 1977 zu den Genfer Abkommen vom 12. August 1949 über den Schutz der Opfer internationaler bewaffneter Konflikte (Protokoll I) sieht im Anhang I in Artikel 7 Absatz 3 vor, dass "Sanitätsfahrzeuge ein oder mehrere möglichst weithin sichtbare blaue Lichter blinken lassen sollten". | Das Zusatzprotokoll vom 8. Juni 1977 zu den Genfer Abkommen vom 12. August 1949 über den Schutz der Opfer internationaler bewaffneter Konflikte (Protokoll I) sieht im Anhang I in Artikel 7 Absatz 3 vor, dass "Sanitätsfahrzeuge ein oder mehrere möglichst weithin sichtbare blaue Lichter blinken lassen sollten". | ||
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