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Bearbeiten von „Bereichsausbildung Kraftfahrwesen“
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[[ | [[Bild:fahrzeug_wird_eingewiesen.jpg|thumb|Das Zusammenspiel zwischen Fahrzeugführer und Einweiser muss so gut sein, das der Fahrzeugführer das Fahrzeug nur über Anweisungen durch den Einweisen steuern kann. | ||
Zur Erschwerung sind in diesem Beispiel die Spiegel des Fahrzeuges verhängt.]] | Zur Erschwerung sind in diesem Beispiel die Spiegel des Fahrzeuges verhängt.]] | ||
Durch | Durch bestehen der '''Bereichsausbildung Kraftfahrwesen''' und dem Erhalt einer THW-[[Fahrgenehmigung]] ist der [[Helfer]], unter Berücksichtigung seiner zivilen [[w:F%C3%BChrerschein_und_Fahrerlaubnis|Führerscheines]], berechtigt THW eigene [[:Kategorie:Fahrzeug|Fahrzeuge]] im Auftrag des THW zu führen. | ||
Zur Klassifizierung der Fahrzeuge nutzt das THW | Zur Klassifizierung der Fahrzeuge, nutzt das THW nutzt [[w:Führerschein_und_Fahrerlaubnis#EU-Fahrerlaubnisklassen|EU-Fahrerlaubnisklassen]]. | ||
Die [[Bereichsausbildung]] besteht aus zwei Teilen: | Die [[Bereichsausbildung]] besteht aus zwei Teilen: | ||
==Inhalt Teil 1== | ==Inhalt Teil 1== | ||
[[ | [[Bild:Mercedes-g.jpg|thumb|[[:Kategorie:Fahrzeug|Fahrzeug]] des THW das der Klasse B entspricht]] | ||
[[ | [[Bild:Mlw1 neuer.jpg|thumb|[[:Kategorie:Fahrzeug|Fahrzeug]] [[MLW]] des THW das der Klasse C1 entspricht]] | ||
Dauer | Dauer 24 Unterrichtsstunden für Fahrzeuge der Klasse B | ||
*Theorie: | *Theorie: | ||
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**Inhalt der [[w:StVO]] und [[w:StVZO]] | **Inhalt der [[w:StVO]] und [[w:StVZO]] | ||
**Anwendung von [[Fahrtenbuch]] und [[Schadensmeldung]] | **Anwendung von [[Fahrtenbuch]] und [[Schadensmeldung]] | ||
**Sonderrechte | **Wege und Sonderrechte laut [[w:StVO]] | ||
**Sicherheitsbestimmungen | **Sicherheitsbestimmungen | ||
**Ausführen der Arbeiten gemäß [[ | **Ausführen der Arbeiten gemäß [[MatE]] OV am Kfz | ||
**[[Ladungssicherung]] | **[[Ladungssicherung]] | ||
**Überprüfen der Verkehrs- und Betriebssicherheit des Kfz nach [[UVV]] | **Überprüfen der Verkehrs- und Betriebssicherheit des Kfz nach [[UVV]] | ||
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** Abschleppen/Schleppen von Fahrzeugen | ** Abschleppen/Schleppen von Fahrzeugen | ||
** Verhalten bei Unfällen im Straßenverkehr | ** Verhalten bei Unfällen im Straßenverkehr | ||
*Praxis: | *Praxis: | ||
**Rangieren mit [[Einweiser]] | **Rangieren mit [[Einweiser]] | ||
**Fahren mit [[ | **Fahren mit [[Sicherungssposten]] | ||
**Führen eines Fahrzeuges | **Führen eines Fahrzeuges | ||
**[[ | **Einweisen eines Fahrzeuges per [[Übermittlungszeichen]] | ||
<gallery> | <gallery> | ||
bild:uebermittlungszeichen_absitzen.jpg|Absitzen | bild:uebermittlungszeichen_absitzen.jpg|Absitzen | ||
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==Inhalt Teil 2== | ==Inhalt Teil 2== | ||
[[ | [[Bild:Gkw1 dresden.jpg|thumb|[[:Kategorie:Fahrzeug|Fahrzeug]] des THW das der Klasse C entspricht]] | ||
Ergänzend zum Teil 1 bezieht sich dieser Teil mit weiteren 8 Unterrichtsstunden auf die Fahrzeuge der Klasse C1 und höher. | Ergänzend zum Teil 1 bezieht sich dieser Teil mit weiteren 8 Unterrichtsstunden auf die Fahrzeuge der Klasse C1 und höher. | ||
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*Theorie: | |||
**... | |||
*Praxis: | *Praxis: | ||
** | **... | ||
==Führerschein== | ==Führerschein== | ||
Je nach Bedarf der [[Ortsverband|Ortsverbände]] ist es Helfern in rücksprache mit dem [[Geschäftsführerbereich]] und [[Landesverband]] möglich mit Hilfe des THWs einen Zivilen Führerschein für die Klasse CE zu erwerben. Das THW übernimmt dabei in der Regel die Kosten für Minimale Ausbildung. | |||
Sollte der Helfer mehrere Anläufe für eine Prüfung benötigen oder mehr Fahrstunden als das Gesetzliche Minimum in Anspruch nehmen, muss sich der Helfer an den Kosten beteiligen. | |||
Als Gegenleistung muss sich der Helfer für 5 Jahre ab Erhalt des Führerscheins für das THW verpflichten. Bereits geleistete Jahre werden dabei nicht berücksichtigt. | |||
[[Kategorie: | [[Kategorie:Ausbildung]] |