Du möchtest helfen ?
gewusst wie !
Es handelt sich beim THWiki (u.a. zu erreichen unter http://www.thwiki.org) um keine offizielle Seite der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk. Das THWiki wird ausschließlich von privaten Personen betrieben und erhält auch keine Unterstützung durch die BA THW.

Bearbeiten von „Atemschutz-Gerätewart

Zur Navigation springen Zur Suche springen
Warnung: Du bist nicht angemeldet. Deine IP-Adresse wird bei Bearbeitungen öffentlich sichtbar. Melde dich an oder erstelle ein Benutzerkonto, damit Bearbeitungen deinem Benutzernamen zugeordnet werden. Ein eigenes Benutzerkonto hat eine ganze Reihe von Vorteilen.

Die Bearbeitung kann rückgängig gemacht werden. Bitte prüfe den Vergleich unten, um sicherzustellen, dass du dies tun möchtest, und veröffentliche dann unten deine Änderungen, um die Bearbeitung rückgängig zu machen.

Aktuelle Version Dein Text
Zeile 1: Zeile 1:
=Aufgaben=
=Pflege und Wartung der Atemschutzgeräte=
 
Eine ordnungsgemäße Pflege und Wartung der Atemschutzgeräte ist unerlässlich, um die Gesundheit und Sicherheit der Einsatzkräfte zu gewährleisten. Abweichend von der FwDV 7 besteht im THW nicht die Pflicht, Atemschutzwerkstätten einzurichten. Die Landes-
/Länderverbände entscheiden in eigener Zuständigkeit, in welcher Form die Pflege, Wartung und Prüfung (Fremdvergabe zur Fw bzw. Privatunternehmen oder eigene Werkstätten) durchgeführt wird. Die Entscheidung richtet sich nach einsatztaktischen Notwendigkeiten im jeweiligen Bereich und trägt wirtschaftlichen Gesichtspunkten Rechnung. Die Landes-/Länderverbände sind dafür verantwortlich, dass nur ausreichend qualifizierte Atemschutzgerätewartinnen / Atemschutzgerätewarte (hauptamtlich oder ehrenamtlich) die Pflege und Wartung durchführen.
 
==Aufgaben==
Der Atemschutz-Gerätewart
Der Atemschutz-Gerätewart
* überwacht die Prüftermine
* überwacht die Prüftermine
Zeile 9: Zeile 14:
* wirkt bei der Aus- und Fortbildung der [[Atemschutzgeräteträger]] mit
* wirkt bei der Aus- und Fortbildung der [[Atemschutzgeräteträger]] mit


=Qualifikation=
==Qualifikation==
* Mindestalter 18
* Mindestalter 18
* [[Grundausbildung]]
* [[Grundausbildung]]
Zeile 18: Zeile 23:
* [[Lehrgang Atemschutz-Gerätewart]]
* [[Lehrgang Atemschutz-Gerätewart]]
* Berufung durch [[Landesverband]]
* Berufung durch [[Landesverband]]
=Pflege und Wartung der Atemschutzgeräte*=
Eine ordnungsgemäße Pflege und Wartung der Atemschutzgeräte ist unerlässlich, um die Gesundheit und Sicherheit der Einsatzkräfte zu gewährleisten. Abweichend von der FwDV 7 besteht im Technichen Hilfswerk nicht die Pflicht, Atemschutzwerkstätten einzurichten. Die Landes-/Länderverbände entscheiden in eigener Zuständigkeit, in welcher Form die Pflege, Wartung und Prüfung (Fremdvergabe zur Fw bzw. Privatunternehmen oder eigene Werkstätten) durchgeführt wird. Die Entscheidung richtet sich nach einsatztaktischen Notwendigkeiten im jeweiligen Bereich und trägt wirtschaftlichen Gesichtspunkten Rechnung. Die Landes-/Länderverbände sind dafür verantwortlich, dass nur ausreichend qualifizierte Atemschutzgerätewartinnen / Atemschutzgerätewarte (hauptamtlich oder ehrenamtlich) die Pflege und Wartung durchführen.
=Instandhalten der Atemschutzgeräte*=
* [http://thwiki.org/t=Atemschutzger%C3%A4t Atemschutzgeräte] einschließlich der Atemanschlüsse müssen pfleglich behandelt, sorgfältig gewartet und regelmäßig geprüft werden.
* Nicht einsatzbereite Geräte sind zu kennzeichnen und getrennt zu lagern.
* Zum Instandhalten der [http://thwiki.org/t=Atemschutzger%C3%A4t Atemschutzgeräte] einschließlich der Atemanschlüsse gehören das Reinigen, Desinfizieren und Wiederherstellen der Einsatzbereitschaft nach dem Gebrauch sowie die Prüfung durch eine Atemschutzgerätewartin / einen Atemschutzgerätewart nach festgelegten Fristen mit Mess- und Prüfgeräten. Diese Arbeiten sind entsprechend den Gebrauchsanleitungen der Hersteller durchzuführen. [http://thwiki.org/t=Atemschutzger%C3%A4t Atemschutzgeräte] sind erst dann wieder einsatzbereit, nachdem sie geprüft und freigegeben sind (siehe vfdb-Richtlinie 0804).
* [http://thwiki.org/t=Atemschutzger%C3%A4t Atemschutzgeräte] und Druckbehälter sind in den dafür vorgesehen Halterungen in den Fahrzeugen zu transportieren. Fehlen solche Halterungen, dürfen [http://thwiki.org/t=Atemschutzger%C3%A4t Atemschutzgeräte] und Druckbehälter nur in nach geltendem Gefahrgutrecht geeigneten Transportbehältern oder Transportkisten transportiert werden. Außerdem ist auf die Ladungssicherung nach der Straßenverkehrsordnung zu achten.
=Lehrgang zur Atemschutzgerätewartin bzw. zum Atemschutzgerätewart*=
* Die Ausbildung zur Atemschutzgerätewartin / zum Atemschutzgerätewart, die von einer Bereichsausbilderin / von einem Bereichsausbilder Atemschutz verlangt wird, geschieht in einem speziellen Lehrgang " Atemschutzgerätewartin / Atemschutzgerätewart", der an der THW-Bundesschule Neuhausen angeboten wird. Näheres regelt der Themenplan Ausbildungslehrgang " Atemschutzgerätewartin / Atemschutzgerätewart".
* Quelle THW-Dienstvorschrift 7 Stand: 01. Januar 2008


{{Funktionen im OV-Stab}}
{{Funktionen im OV-Stab}}
Bitte kopiere keine Webseiten, die nicht deine eigenen sind, benutze keine urheberrechtlich geschützten Werke ohne Erlaubnis des Urhebers!
Du gibst uns hiermit deine Zusage, dass du den Text selbst verfasst hast, dass der Text Allgemeingut (public domain) ist oder dass der Urheber seine Zustimmung gegeben hat. Falls dieser Text bereits woanders veröffentlicht wurde, weise bitte auf der Diskussionsseite darauf hin. Bitte beachte, dass alle THWiki-Beiträge automatisch unter der „Creative Commons Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0 International (CC BY-SA 4.0)“ stehen (siehe THWiki:Urheberrechte für Einzelheiten). Falls du nicht möchtest, dass deine Arbeit hier von anderen verändert und verbreitet wird, dann klicke nicht auf „Seite speichern“.

Bitte beantworte die folgende Frage, um diese Seite speichern zu können (weitere Informationen):

Abbrechen Bearbeitungshilfe (wird in einem neuen Fenster geöffnet)

Folgende Vorlagen werden auf dieser Seite verwendet: