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Bearbeiten von „Atemschutzgeräteträger“
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Aktuelle Version | Dein Text | ||
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Atemschutzgeräteträger werden beim THW oft durch ein "A" auf der Vorderseite des [[Helm]]es gekennzeichnet. | Atemschutzgeräteträger werden beim THW oft durch ein "A" auf der Vorderseite des [[Helm]]es gekennzeichnet. | ||
Der Zweck des [[Atemschutzgerät]]es ist in dem entsprechenden Artikel zu entnehmen. | |||
==Ausbildung | == Ausbildung == | ||
Der auszubildende Atemschutzgeräteträger (AGT) muss mindestens 18 Jahre alt sein. Des weiteren muss eine gültige G26/3 Untersuchung vorliegen. | |||
Zur Ausbildung gehören: | |||
* Anforderungen an den Atemschutzgeräteträger | |||
* | * Atemschutzgeräte und deren Umgang sowie deren Unterschiede und Aufbau | ||
* Atemgifte und deren Eigenschaften | |||
* Atmung des menschlichen Körpers | |||
* Allgemeine Einsatzgrundsätze | |||
* Verantwortung im Atemschutzeinsatz | |||
* Rückzugsicherung | |||
* | * Sicherungstrupp bzw. Rettungstrupp | ||
* Kurzprüfung der Geräte | |||
* Gewöhnung an das Atemschutzgerät | |||
* Arbeiten mit dem Atemschutzgerät | |||
* | * Erschwerte und Schwerstarbeit mit dem Atemschutzgerät | ||
* Einsatz des Rettungstrupps und deren Vorgehen | |||
* Atemschutzstrecke | |||
* Wartung und Reinigung | |||
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== Allgemeine Einsatzgrundsätze == | == Allgemeine Einsatzgrundsätze == | ||
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* kein Einsatz bei Erkältung | * kein Einsatz bei Erkältung | ||
* kein Einsatz nach Einnahme von Medikamenten, Alkohol, Drogen oder Rauschmitteln | * kein Einsatz nach Einnahme von Medikamenten, Alkohol, Drogen oder Rauschmitteln | ||
* der Atemschutzgeräteträger muss melden, dass er nicht einsatzfähig ist | * der [[Atemschutzgeräteträger]] muss melden, dass er nicht einsatzfähig ist | ||
* Atemschutzgeräteträger gehen immer truppweise vor | * Atemschutzgeräteträger gehen immer truppweise vor | ||
* der Trupp bleibt immer eine Einheit | * der Trupp bleibt immer eine Einheit | ||
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* Falls mit einem Atemschutzgerät ein Unfall passiert, ist der Öffnungszustand des Ventils zu kennzeichnen und schriftlich festzuhalten (auch Anzahl der Umdrehungen bis zum Schließen des Ventils). Der Behälterdruck ist ebenfalls schriftlich festzuhalten. Das Atemschutzgerät (einschließlich des Atemanschlusses) ist sicherzustellen. Unfälle oder Beinaheunfälle sind dem Ortsbeauftragten zu melden. | * Falls mit einem Atemschutzgerät ein Unfall passiert, ist der Öffnungszustand des Ventils zu kennzeichnen und schriftlich festzuhalten (auch Anzahl der Umdrehungen bis zum Schließen des Ventils). Der Behälterdruck ist ebenfalls schriftlich festzuhalten. Das Atemschutzgerät (einschließlich des Atemanschlusses) ist sicherzustellen. Unfälle oder Beinaheunfälle sind dem Ortsbeauftragten zu melden. | ||
* Quelle THW-Dienstvorschrift 7 | |||