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Geschlossener Verband: Unterschied zwischen den Versionen

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144 Bytes hinzugefügt ,  25. September 2006
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Nach §27 StVO können Fahrzeug Kollonen die als geschlossener Verband erkenntlich sind unter bestimmten Voraussetzungen, wie ein einziges Fahrzeug verhalten.
Nach §27 StVO werden Fahrzeugkolonnen, die als '''geschlossener Verband''' erkenntbar sind, unter bestimmten Voraussetzungen, wie ein einziges [[:Kategorie:Fahrzeug|Fahrzeug]] angesehen.
Dies bedeutet auch ohne in Anspruchnahme von [[Wegerecht]], können wenn das erste Fahrzeug bei Grün in eine Ampel einfährt die übrigen folgen auch wenn die Ampel umspringt.
Dies bedeutet zum Beispiel, dass alle Fahrzeuge der Kolonne eine Ampel passieren können wenn das erste Fahrzeug diese bei Grün passiert, auch wenn zwischendurch die Ampel umspringt (auch ohne Inanspruchnahme von [[Wegerecht]]).


Der Konvoi muß als solcher zu erkennen sein, dies wird im THW durch blaue Flaggen an allen Fahrzeugen sowie eine grüne für das Schließende erreicht.
Der Verband muß als solcher zu erkennen sein. Dies wird im [[Technisches Hilfswerk|Technischen Hilfswerk]] durch blaue Flaggen an allen Fahrzeugen sowie eine grüne Flagge am letzten Fahrzeug der Kolonne erreicht.


[[Kategorie:Einsatz]]
[[Kategorie:Einsatz]]
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