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Fahrgenehmigung: Unterschied zwischen den Versionen

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Durch den Erhalt einer THW-'''Fahrgenehmigung''' und bestehen der [[Bereichsausbildung Kraftfahrwesen]] ist der Helfer, unter Berücksichtigung seiner zivilen Führerscheines, berechtigt THW eigene Fahrzeuge im Auftrag des THW zu führen.
Durch bestehen der [[Bereichsausbildung Kraftfahrwesen]] und darauf folgendem Erhalt einer THW-'''Fahrgenehmigung''' ist der Helfer, unter Berücksichtigung seiner zivilen Führerscheines, berechtigt THW eigene Fahrzeuge im Auftrag des THW zu führen.
 
Je nach Ausstellungszeitpunkt und [[Geschäftsstelle]] können diese Fahrgenehmigungen unterschiedlich aussehen.
 
Die Rechts abgebildete Fahrgenehmigung wird im Bereich der [[Geschäftsstelle Lübeck]] ausgestellt und Berechtigt den Inhaber zum Führen von Fahrzeugen wie [[PKW]], [[MTW]], [[MLW]], [[GKW]], [[LKW]] verschiedener Arten und aller Anhänger. Der Kraftfahrer muss jedoch zusätzlich auf jedes Fahrzeug Eingewiesen werden.


[[Kategorie:Ortsverband & Helfer]]
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Version vom 14. Januar 2009, 13:22 Uhr

Durch bestehen der Bereichsausbildung Kraftfahrwesen und darauf folgendem Erhalt einer THW-Fahrgenehmigung ist der Helfer, unter Berücksichtigung seiner zivilen Führerscheines, berechtigt THW eigene Fahrzeuge im Auftrag des THW zu führen.

Je nach Ausstellungszeitpunkt und Geschäftsstelle können diese Fahrgenehmigungen unterschiedlich aussehen.

Die Rechts abgebildete Fahrgenehmigung wird im Bereich der Geschäftsstelle Lübeck ausgestellt und Berechtigt den Inhaber zum Führen von Fahrzeugen wie PKW, MTW, MLW, GKW, LKW verschiedener Arten und aller Anhänger. Der Kraftfahrer muss jedoch zusätzlich auf jedes Fahrzeug Eingewiesen werden.